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Der Schweizer Immobilienmarkt geniesst international den Ruf eines verlässlichen Hafens. Stabile Preisentwicklung, starke Währung, niedrige Mietausfallquoten, zahlungskräftige Mieter — die Fundamentaldaten sind solide. Was in vielen Ratgebern für ausländische Investoren unterschlagen wird: Der Marktzugang ist deutlich enger reglementiert, als oft suggeriert. Die Lex Koller beschränkt den Erwerb von Wohnimmobilien durch "Personen im Ausland" weitgehend; der Bundesrat hat im April 2026 sogar eine Verschärfung vorgelegt. Dieser Beitrag sortiert nüchtern, was 2026 mit welchem Status möglich ist, welche Renditen realistisch sind und wo die Spielregeln verlaufen.
Marktumfeld 2026 — die wichtigsten Zahlen
Die Schweizerische Nationalbank hat ihren Leitzins seit Juni 2025 bei 0 % belassen und an der März-Sitzung 2026 bestätigt. Banken und Marktteilnehmer rechnen mit einer Fortsetzung der Nullzinspolitik über das ganze Jahr 2026; eine erste Erhöhung wird frühestens für die zweite Jahreshälfte 2027 für möglich gehalten. Die Inflation lag im Februar 2026 bei 0,1 %, die SNB-Prognose sieht durchschnittlich 0,5 % für 2026 und 2027.
Für Immobilienfinanzierungen heisst das: Festhypotheken mit 10-jähriger Laufzeit werden Stand Frühjahr 2026 zu Richtzinsen zwischen 1,5 und 2,0 % angeboten, 5-jährige Festhypotheken zwischen 1,1 und 1,55 %. SARON-Hypotheken bewegen sich knapp über 0 % zuzüglich der Bankmarge. Damit liegen die Schweizer Hypothekarzinsen deutlich unter den Sätzen in Deutschland (rund 3,5 bis 4,0 %) oder Österreich (3,0 bis 3,8 %).
Die strukturelle Marktnachfrage bleibt robust: Die Eigenheimquote ist mit rund 36 % eine der niedrigsten in Europa, das heisst rund zwei Drittel der Haushalte sind Mieter und bleiben es typischerweise auch. Die Zuwanderung bewegt sich seit Jahren in einer Grössenordnung von rund 60'000 bis 80'000 Personen netto pro Jahr, überwiegend Fachkräfte aus EU-Ländern. Beides stützt die Mietnachfrage dauerhaft.
Die Wertentwicklung war über die letzten drei Jahrzehnte stabil aufwärts gerichtet, mit moderaten 2 bis 4 % pro Jahr im Durchschnitt. 2025 lag die Preissteigerung bei Wohneigentum schweizweit bei rund 3,5 %, die Prognose für 2026 liegt bei 2,8 bis 3 %. Echte Korrekturphasen blieben in den letzten 25 Jahren aus — was die Schweiz im internationalen Vergleich zur Ausnahme macht.
Lex Koller — was wirklich erlaubt ist
Wer als "Person im Ausland" gilt
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), bekannt als Lex Koller, ist das zentrale Hindernis für ausländische Immobilieninvestoren. Es definiert den Personenkreis, der bewilligungspflichtig ist:
- Natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland (alle Nationalitäten)
- EU/EFTA-Bürger ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Nicht-EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, aber ohne C-Bewilligung
- Juristische Personen mit Sitz im Ausland
- Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die durch Personen im Ausland beherrscht werden
Frei wie Schweizer Bürger können erwerben:
- Schweizer Staatsangehörige unabhängig vom Wohnsitz
- EU/EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B oder C und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz
- Drittstaatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz
Wichtig: Die B-Bewilligung für EU/EFTA-Bürger ermöglicht den bewilligungsfreien Erwerb für selbst genutzte Hauptwohnungen am Wohnort. Renditeobjekte, Zweitwohnungen oder Mehrfamilienhäuser fallen für B-Bewilligungsinhaber nicht automatisch unter diese Freistellung — hier ist im Einzelfall mit dem kantonalen Grundbuchamt zu klären.
Was Ausländer ohne Wohnsitz erwerben können
Personen im Ausland sind beim Erwerb von Wohnimmobilien in der Schweiz grundsätzlich auf wenige Ausnahmen begrenzt:
Ferienwohnungen in touristischen Orten, die im Bundes- und Kantonskontingent geführt werden — typischerweise im Engadin, Wallis, Berner Oberland, Tessin. Die Kontingente sind eng; in begehrten Gemeinden gibt es jährlich nur wenige Bewilligungen. Maximale Wohnfläche meist 200 m², Grundstücksfläche 1'000 m². Eine Vermietung ist eingeschränkt zulässig, in mehreren Kantonen mit jährlichen Höchstvermietungstagen.
Betriebsstätten-Grundstücke für die eigene gewerbliche Tätigkeit. Wer ein operativ tätiges Unternehmen in der Schweiz führt, kann die dafür betriebsnotwendige Liegenschaft bewilligungsfrei erwerben. Reine Vermietung an Dritte oder gemischt genutzte Objekte mit überwiegendem Wohnanteil fallen hingegen unter die Bewilligungspflicht.
Erwerb durch Erbfolge, der vom Lex-Koller-Regime nicht erfasst wird.
Indirekter Marktzugang über Schweizer Immobilienfonds
Wer als ausländischer Investor an der Wertentwicklung des Schweizer Immobilienmarkts teilhaben möchte, ohne in den Lex-Koller-Anwendungsbereich zu fallen, hat einen sauberen Weg: kotierte Schweizer Immobilienfonds und -aktiengesellschaften. Diese sind bewilligungsfrei für jedermann erwerbbar.
Wichtige Vertreter: UBS Real Estate Schweiz, Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus, Swiss Life REF Properties, SwissProp, PSP Swiss Property, Mobimo, Allreal. Ausschüttungsrenditen bewegen sich typischerweise zwischen 2,5 und 3,5 %, plus Wertentwicklung der Anteile. Die Anlage ist liquide handelbar an der Schweizer Börse und unterliegt — sofern in CHF gehalten — gleichzeitig der Frankenstärke als Inflationsschutz.
Für die meisten ausländischen Privatanleger ohne Schweizer Wohnsitz ist dies der einzige praktisch zugängliche Weg zur Beteiligung am Schweizer Wohnimmobilienmarkt. Direkte Renditeimmobilien — Mehrfamilienhäuser, Mietwohnungsportfolios, Zinshäuser — sind ohne Schweizer Wohnsitz mit C-Bewilligung oder Schweizer Staatsbürgerschaft nicht zugänglich.
Warnung vor Umgehungsversuchen
Konstruktionen, in denen ausländische Investoren über Schweizer Treuhänder oder Schweizer Aktiengesellschaften versuchen, die Lex Koller zu umgehen, sind nicht nur rechtlich unsicher, sondern strafbar (Art. 28 ff. BewG). Die wirtschaftliche Berechtigung ist entscheidend; eine Schweizer Aktiengesellschaft, die mehrheitlich oder beherrschend durch Ausländer kontrolliert wird, fällt selbst unter die Lex Koller. Die in manchen Ratgebern empfohlene "49 % ausländisches Kapital in einer Schweizer AG" ist nicht der Schlüssel — der Massstab ist die tatsächliche Beherrschung, die bei deutlich niedrigeren Quoten bereits angenommen werden kann.
Bei Verstoss drohen Bussen, Strafanzeige und im Ergebnis die Zwangsveräusserung der Liegenschaft. Schweizer Behörden prüfen die wirtschaftliche Berechtigung in Risikofällen sorgfältig. Wer die Lex Koller nicht einhalten kann, sollte beim indirekten Investment über Fonds bleiben — alles andere kostet am Ende mehr als es nutzt.
Geplante Verschärfung 2026
Im April 2026 hat der Bundesrat eine Verschärfung der Lex Koller in die Vernehmlassung gegeben. Geplante Änderungen unter anderem:
- Auch Nicht-EU/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung sollen künftig für den Kauf einer Hauptwohnung eine Bewilligung benötigen
- Bei Wegzug aus der Schweiz soll die Immobilie binnen zwei Jahren verkauft werden müssen
- Geschäftsräume sollen nur noch für den eigenen Betrieb erworben werden können, nicht mehr für Drittvermietung
- Strengere Prüfung der wirtschaftlichen Berechtigung bei juristischen Personen
Die Vorlage muss noch das Parlament passieren, ein Inkrafttreten frühestens 2027 ist realistisch. Wer aktuell unter den günstigeren Regeln einsteigen will, hat damit ein begrenztes Zeitfenster — sofern eine der bestehenden Ausnahmen einschlägig ist.
Wer welche Strategie wählen kann
Für Schweizer und EU/EFTA-Bürger mit C-Bewilligung
Die vollständige Marktteilnahme ist offen. Direkte Investments in Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen zur Vermietung, Stockwerkeigentum, gewerbliche Immobilien — alles möglich, beschränkt nur durch die finanziellen Tragbarkeitsvorgaben der Banken und die kantonalen Steuern. Die niedrigen Hypothekarzinsen 2026 schaffen hier ein günstiges Einstiegsumfeld.
Realistische Renditeerwartungen:
- Stockwerkeigentum in Zürich oder Genf: Bruttorenditen 2,5 bis 3,5 %, Nettorenditen 1,5 bis 2,5 %
- Stockwerkeigentum in Agglomerationen (Schlieren, Dietikon, Dübendorf, Onex): 3,5 bis 4,5 % brutto
- Mehrfamilienhäuser in Mittelstädten (Winterthur, Olten, Aarau, Solothurn): 4,0 bis 5,5 % brutto
- Mehrfamilienhäuser in ländlichen Regionen: 5,0 bis 6,5 % brutto, mit höheren operativen Risiken
Für EU/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung
Bewilligungsfreier Erwerb der selbst genutzten Hauptwohnung am Wohnort. Renditeobjekte sind grundsätzlich nicht im B-Bewilligungs-Anwendungsbereich; im Einzelfall kann nach gewissen Aufenthaltsjahren oder konkreten Konstellationen ein Erwerb mit kantonaler Bewilligung möglich sein, aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Strategie typischer Fälle: Erst Aufenthalt aufbauen, später C-Bewilligung erlangen (für EU-Bürger nach 5 Jahren möglich), dann den vollen Marktzugang nutzen. Wer sofort Renditeimmobilien sucht, sollte parallel Schweizer Fonds in Erwägung ziehen.
Für ausländische Investoren ohne Schweizer Wohnsitz
Die direkten Möglichkeiten sind begrenzt auf Ferienwohnungen im Kontingent und Betriebsstätten für die eigene Geschäftstätigkeit. Für Renditezwecke ist der Weg über kotierte Immobilienfonds und Immobilien-AGs der einzige rechtlich saubere Pfad.
Ferienwohnungen als Investment funktionieren in den klassischen Tourismusgebieten (Engadin, Wallis, Berner Oberland, Tessin) bei guter Lage. Die Renditen liegen je nach Vermietungssaison zwischen 3 und 6 % brutto, sind aber stark schwankungsabhängig. Die Zweitwohnungsinitiative von 2012 beschränkt den Anteil an Zweitwohnungen in vielen Gemeinden auf 20 % des Wohnungsbestands — das verknappt das Angebot und stützt die Werte bestehender Objekte.
Regionale Marktbilder
Zürich und Genf — die teuersten Märkte
Zürich ist der teuerste Wohnimmobilienmarkt der Schweiz. In zentralen Lagen kosten Eigentumswohnungen 15'000 bis 22'000 CHF pro Quadratmeter, in Spitzenlagen am See deutlich mehr. Eine 100-Quadratmeter-Wohnung kostet typischerweise 2 bis 3 Mio. CHF. Die Mieten sind entsprechend: 3-Zimmer-Wohnungen liegen je nach Quartier zwischen 2'800 und 4'500 CHF monatlich.
Die Bruttorenditen in Zürich liegen entsprechend niedrig bei 2 bis 3 %. Wer hier kauft, kauft primär für Wertsteigerung und Inflationsschutz, nicht für laufende Erträge. Die Leerstandsquote ist mit unter 0,3 % praktisch null, Mietausfälle sind selten. Tech-Unternehmen (Google, Microsoft, Open AI, Anthropic) und der Finanzplatz halten die Nachfrage hoch.
Genf hat eine andere Marktdynamik mit starker internationaler Komponente. UN, WHO, WTO und die Banken sorgen für eine konstante Nachfrage von Expats mit hoher Zahlungsbereitschaft. Preise auf Zürcher Niveau, Mieten in einigen Segmenten höher. Renditen bei 2,5 bis 3,5 %, in Spitzenlagen am Genfersee teils niedriger.
Agglomerationen — die rentablen Alternativen
Die Vororte und Agglomerationen der Wirtschaftszentren bieten deutlich bessere Rendite-Wertsteigerungs-Profile. In Schlieren, Dietikon, Dübendorf, Wallisellen (Zürich) oder Carouge, Onex, Vernier (Genf) liegen Preise typisch bei 8'000 bis 12'000 CHF pro Quadratmeter, Mieten bei rund 75 bis 85 % des Stadtniveaus. Bruttorenditen 3,5 bis 4,5 %.
Die Verkehrsanbindung ist die strukturelle Stärke: S-Bahn-Verbindungen bringen Pendler in 15 bis 25 Minuten in die Zentren. Viele Unternehmen siedeln sich bewusst in den Agglomerationen an. Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt stabil hoch.
Basel und Bern — die unterschätzten Märkte
Basel profitiert vom Pharma-Cluster mit Roche, Novartis und der gesamten Life-Sciences-Industrie. Die Preise liegen bei 8'000 bis 13'000 CHF pro Quadratmeter, Mieten für 3-Zimmer-Wohnungen bei 2'000 bis 3'200 CHF monatlich. Bruttorenditen 3,5 bis 4,5 %.
Bern als Bundeshauptstadt hat die stabilste Nachfragestruktur. Bundesverwaltung, Universität, Postfinance und Diplomatie sorgen für nahezu konjunkturunabhängige Mietnachfrage. Preise mit 7'000 bis 10'000 CHF moderater, Mieten mit 1'700 bis 2'500 CHF angemessen. Renditen 4 bis 5 % — für Schweizer Verhältnisse attraktiv.
Lausanne und Westschweiz
Die Romandie bietet eine andere Marktstruktur. Lausanne mit der EPFL (rund 11'000 Studierende) und einem dynamischen Tech-Sektor hat in den letzten Jahren überdurchschnittlich aufgeholt. Preise rund 8'000 bis 14'000 CHF/m², Mieten leicht unter Zürcher Niveau. Renditen 3 bis 4 %.
Montreux, Vevey und die kleineren Städte am Genfersee bieten teils interessante Konstellationen mit höheren Renditen, allerdings auch grösserer Volatilität in der Nachfrage.
Finanzierung und Tragbarkeit
Die Tragbarkeitsregel — der Kalkulationsstandard
Die Schweizer Banken finanzieren maximal 80 % des tieferen Werts aus Kaufpreis und Verkehrswert, für Ausländer typisch 60 bis 70 %. Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen aus echtem Eigenkapital (nicht aus Vorbezug der zweiten Säule) stammen.
Die zentrale Hürde ist die kalkulatorische Tragbarkeitsrechnung: Sämtliche jährlichen Kosten — kalkulatorischer Zinssatz (immer 5 %, unabhängig vom Marktzins), Amortisation 1 % auf den 2.-Hypothekenteil über 65 % LTV, Unterhalt und Nebenkosten mit 1 % vom Liegenschaftswert — dürfen ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
Wichtig: Die Banken rechnen mit 5 % Zinssatz, auch wenn der aktuelle Marktzins bei 1,5 bis 2 % liegt. Das schafft einen Sicherheitspuffer für künftige Zinssteigerungen, beschränkt aber die finanzierbare Kaufsumme deutlich. Wer 200'000 CHF brutto verdient, kann typischerweise Liegenschaften bis rund 1,5 Mio. CHF tragbar finanzieren — nicht mehr.
Amortisationspflicht — die zweite Hypothek
Die Hypothek wird in zwei Stufen unterteilt: die erste Hypothek bis 65 % des Werts ist nicht amortisationspflichtig, die zweite Hypothek von 65 bis 80 % muss innerhalb von 15 Jahren auf 65 % zurückgeführt werden. Bei einer 80%-Finanzierung bedeutet das in den ersten 15 Jahren rund 1 % zusätzliche Tilgung pro Jahr — diszipliniert, schmälert aber den anfänglichen Cashflow.
SARON oder Festhypothek — die Wahl 2026
SARON-Hypotheken folgen dem Geldmarktzins und bewegen sich Stand Mai 2026 effektiv bei rund 0,8 bis 1,2 % (SARON nahe 0 % plus Bankmarge). Risiko bei Zinssteigerung; Vorteil bei stabilem oder fallendem Zinsumfeld.
Festhypotheken auf 5 Jahre (1,1 bis 1,55 %) oder 10 Jahre (1,5 bis 2,0 %) sichern den niedrigen Zinssatz und schaffen Planungssicherheit. Bei der aktuellen flachen Zinsstrukturkurve ist die Mehrbelastung gegenüber SARON gering.
Eine Mischstrategie ist verbreitet: Teil als Festhypothek für Sicherheit, Teil als SARON für Flexibilität. Forward-Hypotheken sichern für laufende Festhypotheken bereits jetzt die Anschlusskonditionen — bei der erwarteten leichten Aufwärtsbewegung der langfristigen Sätze eine sinnvolle Überlegung für Anschlussfinanzierungen in den nächsten zwei Jahren.
Währungsthematik für ausländische Investoren
Der Schweizer Franken ist seit Jahrzehnten die Festungswährung — in Krisen wertet er auf, was Vermögensschutz bietet, aber Anlagen für Euro- oder Dollar-Investoren teurer macht. 2015 wertete der Franken nach Aufhebung der Wechselkursuntergrenze gegen den Euro binnen weniger Tage um rund 20 % auf, was für ausländische Hypothekarnehmer mit Schweizer Frankenfinanzierung erhebliche Verluste bedeutete.
Strategische Konsequenzen für ausländische Investoren:
- Bei Franken-Hypothek auf Euro-Einkommen besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Auch wenn die Zinsen tief sind, kann eine Frankenaufwertung die Kreditbelastung in Euro-Sicht massiv erhöhen
- Natürlicher Hedge ist möglich, wenn die Mieteinnahmen in Franken anfallen und im Franken-Kreislauf bleiben — funktioniert nur bei tatsächlicher Vermietung in der Schweiz
- Euro-Hypotheken für Schweizer Immobilien werden von einigen Banken angeboten, sind aber teurer als Frankenfinanzierungen und in Detail-Konditionen oft schwieriger
Für Schweizer Immobilienfonds ist die Frage einfacher: Wer in CHF kauft und hält, partizipiert an Wertentwicklung in Franken; der Wechselkurs zum Euro oder Dollar ist eine zusätzliche Komponente, die langfristig zu Gunsten des Franken-Anlegers tendiert.
Steuern bei Schweizer Immobilien
Die drei wichtigsten Steuerarten
Die Schweiz besteuert Immobilien auf drei Ebenen: Vermögensteuer auf den Steuerwert (kantonal und kommunal, typisch 0,1 bis 0,7 % vom Steuerwert), Einkommensteuer auf den Mietertrag bzw. Eigenmietwert (progressiv, Bund plus Kanton plus Gemeinde), und Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf.
Die Grundstückgewinnsteuer ist degressiv ausgestaltet: Hohe Sätze bei kurzer Haltedauer, deutliche Senkung bei langem Halten. Konkrete Sätze variieren stark nach Kanton. In Zürich beispielsweise beginnen die Sätze bei rund 60 % im ersten Jahr und sinken nach 20+ Jahren Besitzdauer in einen niedrigen Bereich. Langfristiges Halten ist steuerlich klar belohnt.
Eigenmietwert — Abschaffung beschlossen
Der Eigenmietwert — die Besteuerung eines fiktiven Mieteinkommens bei selbst genutzten Liegenschaften — wird in der Schweiz per 1. Januar 2029 abgeschafft (Bundesratsentscheid vom April 2026 nach Annahme der Volksabstimmung). Im Gegenzug fallen Schuldzinsen und Unterhaltskosten für selbstgenutzte Immobilien aus dem steuerlichen Abzug.
Für vermietete Liegenschaften ändert sich durch die Reform nichts: Mieterträge bleiben einkommensteuerpflichtig, Schuldzinsen und Unterhalt bleiben abzugsfähig. Die Abschaffung des Eigenmietwerts betrifft nur Selbstnutzer.
Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Investoren
Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und allen wichtigen europäischen Staaten. Mietertrage aus Schweizer Liegenschaften werden grundsätzlich in der Schweiz besteuert, im Heimatland aber zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Eine Doppelbesteuerung wird so vermieden, aber die im Heimatland höhere Steuerprogression kann auf das restliche Einkommen durchschlagen.
Für die konkrete Strukturierung lohnt eine Doppelbesteuerungsberatung mit Schweizer und Heimatland-Steuerberater.
Stockwerkeigentum — die wichtigste Eigenheit
Wer in der Schweiz Eigentumswohnungen erwirbt, kommt am Stockwerkeigentum nicht vorbei. Anders als in Deutschland mit dem WEG oder in Österreich mit dem WEG hat die Schweizer Stockwerkeigentümergemeinschaft (Art. 712a ff. ZGB) eine sehr eigene Struktur:
- Beschlüsse zu Renovationen und Sanierungen werden in der Stockwerkeigentümerversammlung gefasst; je nach Massnahme einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich
- Erneuerungsfonds (Sanierungsrücklage) wird über Jahre aufgebaut — bei alten Gemeinschaften kann er unterdimensioniert sein
- Kostenverteilung folgt den Wertquoten, die beim Stockwerkeigentum-Reglement festgelegt sind
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte zwingend prüfen:
- Protokolle der letzten 3 bis 5 Stockwerkeigentümerversammlungen
- Stand und Höhe des Erneuerungsfonds (mindestens 0,5 % vom Versicherungswert pro Jahr ist ein vernünftiger Massstab)
- Geplante grosse Sanierungen (Dach, Fassade, Heizung) in den nächsten Jahren
- Verteilung der Wertquoten und Stimmrechte
- Bisherige Konfliktmuster in der Gemeinschaft
Die Schweizer Stockwerkeigentümergemeinschaft kann zu Sonderumlagen führen, wenn der Erneuerungsfonds nicht reicht — bei einer grossen Fassadensanierung können das schnell 30'000 bis 80'000 CHF pro Wohnung werden. Wer die Risiken vorab prüft, wird selten überrascht.
Mietrecht — was Vermieter wissen müssen
Das schweizerische Mietrecht (Art. 253 ff. OR plus VMWG) ist im internationalen Vergleich mieterfreundlich, aber für Vermieter handhabbar. Wichtigste Punkte für Investoren:
- Der hypothekarische Referenzzinssatz steuert die zulässigen Mietzinsanpassungen. Stand März 2026 liegt er bei 1,25 %; jede Senkung um 0,25 Prozentpunkte kann zu Mietzinssenkungsforderungen führen, jede Erhöhung berechtigt zur Mietzinserhöhung
- Anfangsmietzinsanfechtung nach Art. 270 OR — der Mieter kann den vereinbarten Anfangsmietzins binnen 30 Tagen anfechten, wenn er gegen die ortsübliche Quartiers- oder Marktmiete in einem groben Missverhältnis steht
- Formularpflicht für Anfangsmietzinsanzeige (in mehreren Kantonen, u.a. Zürich, Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg)
- Kündigungsschutz: Ordentliche Kündigung muss begründet werden, ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug ist erst nach Mahnverfahren möglich (Art. 257d OR)
In der Praxis bleiben Schweizer Mieter typischerweise lange im selben Mietverhältnis (durchschnittlich 7 bis 10 Jahre), zahlen pünktlich und pflegen die Wohnung. Mietausfälle sind in Schweizer Vermietungen statistisch unter 0,5 % der Bruttomieten — eine der niedrigsten Quoten in Europa.
Energiestandards und Nachhaltigkeit
Der Schweizer Gebäudestand muss sich an die MuKEn 2025 anpassen, die am 29. August 2025 von der Energiedirektorenkonferenz verabschiedet wurde. Sie wird in den kommenden Jahren in den Kantonen umgesetzt und schreibt unter anderem schärfere Effizienzstandards für Neubauten und bei wesentlichen Sanierungen vor.
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) ist in mehreren Kantonen Pflicht bei Verkauf oder grösserer Vermietung. Energetisch schwache Gebäude verlieren zunehmend an Wert; Banken berücksichtigen den energetischen Zustand in der Belehnung.
Minergie-zertifizierte Gebäude erzielen typisch 5 bis 8 % höhere Mieten und 5 bis 10 % höhere Verkaufspreise — die Mehrkosten der Zertifizierung amortisieren sich bei Neubau in der Regel über den Mehrertrag.
Strategische Einordnung
Für wen der Schweizer Markt funktioniert
Die Schweiz ist 2026 für eng definierte Zielgruppen attraktiv:
Für Schweizer und EU/EFTA-Bürger mit C-Bewilligung: stabiles Umfeld, sehr niedrige Hypothekarzinsen, robuste Mietnachfrage, gut prognostizierbare Wertentwicklung. Die Bruttorenditen sind im Vergleich zu Deutschland oder Österreich tendenziell niedriger, aber die Stabilität und die niedrigen Finanzierungskosten gleichen vieles aus.
Für ausländische Investoren mit Wunsch nach Schweiz-Exposure: indirektes Investment über kotierte Immobilienfonds — sauber, liquide, Lex-Koller-konform. Ausschüttungsrenditen 2,5 bis 3,5 % plus Wertentwicklung.
Für ausländische Investoren mit konkretem Ferienwohnungs-Bedarf: Erwerb im Kontingent der Tourismusregionen möglich, kombiniert eigene Nutzung mit teilweiser Vermietungsrendite.
Wo der Schweizer Markt nicht funktioniert
Für ausländische Privatinvestoren ohne Wohnsitz in der Schweiz, die in Schweizer Mehrfamilienhäuser oder Renditeobjekte investieren wollen: in der Direktanlage rechtlich nicht möglich. Wer das versucht über Treuhand- oder Strohmannkonstruktionen, läuft in strafrechtliche Risiken und potenzielle Zwangsveräusserung.
Für Investoren mit kurzfristigem Renditedruck: Der Schweizer Markt ist langfristig orientiert. Wer hohe laufende Erträge will, findet in B-Städten Deutschlands oder Österreichs typisch 1 bis 2 Prozentpunkte mehr Bruttorendite.
Fazit
Der Schweizer Immobilienmarkt 2026 bietet ein stabiles Umfeld mit sehr niedrigen Finanzierungskosten, robuster Nachfrage und kalkulierbarer Wertentwicklung — aber nur für Investoren, die den engen Zugang über die Lex Koller erfüllen. Für Schweizer und niedergelassene EU/EFTA-Bürger ist 2026 ein günstiger Einstiegszeitpunkt mit Hypothekarzinsen auf historisch tiefem Niveau. Für ausländische Investoren ohne Schweizer Wohnsitz bleibt der direkte Marktzugang stark eingeschränkt; der saubere Weg führt über die kotierten Immobilienfonds.
Die geplante Verschärfung der Lex Koller ab 2027 wird die bestehenden Ausnahmen weiter einengen. Wer aktuell unter den günstigeren Regeln einsteigen kann und will, hat ein begrenztes Zeitfenster — vorausgesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall werden tatsächlich erfüllt. In jedem Fall lohnt vor einer konkreten Transaktion die Konsultation eines Schweizer Notars und Steuerberaters, weil kantonale Unterschiede in Bewilligungspraxis, Steuern und Mietrecht so erheblich sind, dass pauschale Aussagen die individuelle Realität nur unzureichend abbilden. Für die laufende Bewertung von Objekten, Tragbarkeitsrechnung nach Schweizer Bankstandards und kantonsspezifische Renditeberechnung ist SmartLandlord.ch als spezialisierte Plattform für Schweizer Vermieter und Investoren ausgelegt — mit aktuellem hypothekarischem Referenzzinssatz, kantonalen Steuerwerten und Werkzeugen für Stockwerkeigentums- und Mehrfamilienhausanalyse.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Stand Mai 2026 und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Lex Koller und kantonale Regelungen sind komplex, kantonal unterschiedlich und ändern sich; die geplante Verschärfung der Lex Koller war im Mai 2026 noch nicht in Kraft. Konkrete Investitionsentscheidungen erfordern die Konsultation spezialisierter Schweizer Berater. Alle Angaben ohne Gewähr.