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Seit Dezember 2025 fördert die KfW wieder den Neubau im Effizienzhaus-55-Standard. Anfang März 2026 wurde der Zinssatz nochmals deutlich gesenkt – auf nur 1,00 % effektiv für zehn Jahre Laufzeit. Bei marktüblichen Bauzinsen um 3,7 bis 4,0 % entspricht das einem Zinsvorteil von rund 15.000 € pro Wohneinheit über zehn Jahre. Das Programm ist befristet bis 30. Juni 2026 und gilt vor allem für Vermieter mit baureifen Projekten in der Schublade. Die wichtigsten Bedingungen, der korrekte Antragsweg und ein aktuelles Rechenbeispiel.
Im Dezember 2025 hat das Bundesbauministerium die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 reaktiviert – nach fast drei Jahren Pause. Anfang März 2026 wurde der Zinssatz nochmals deutlich gesenkt. Das Programm läuft befristet bis zum 30. Juni 2026. Für Vermieter mit genehmigten, aber noch nicht gestarteten Projekten ist das eine der attraktivsten Finanzierungsmöglichkeiten der letzten Jahre.
Die Eckdaten – Stand Mai 2026
Das Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" der KfW hat zwei Produktnummern: 297 für Eigennutzung, 298 für Vermietung und Investoren. Seit dem 16. Dezember 2025 enthält es die zusätzliche Förderstufe Effizienzhaus 55. Die wichtigsten Konditionen nach den Anpassungen vom 2. März 2026:
- Zinssatz ab 1,00 % effektiv bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung
- Bis zu 35 Jahre Gesamtlaufzeit möglich, mit dann höheren Zinsen für die längere Bindung
- Bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit
- Gesamtbudget 800 Millionen Euro
- Programmlaufzeit befristet bis 30. Juni 2026 (sofern das Budget nicht früher ausgeschöpft ist)
- Vergabe nach Windhundprinzip
Zum Vergleich: Marktübliche Baudarlehen liegen derzeit bei 3,7 bis 4,0 % effektivem Jahreszins. Der Zinsvorteil beträgt damit rund 2,7 bis 3,0 Prozentpunkte – über die Zinsbindungsphase summiert sich das erheblich.
Eine wichtige Ergänzung: Wer einen höheren energetischen Standard erreicht (Effizienzhaus 40 mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat), bekommt sogar 0,60 % effektiv und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Für Vermieter mit ambitionierten Projekten kann diese Stufe finanziell noch attraktiver sein – die Mehrkosten beim Bau müssen aber gegen den höheren Förderbetrag und den niedrigeren Zinssatz aufgerechnet werden.
Was die niedrigen Zinsen konkret bedeuten – Rechenbeispiel
Angenommen, Sie bauen ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten und beantragen den maximalen KfW-Kredit von 400.000 Euro (100.000 Euro pro Wohneinheit). Restfinanzierung über die Hausbank.
KfW-Förderkredit Effizienzhaus 55:
- Kreditsumme 400.000 Euro
- Zinssatz 1,00 % effektiv
- Laufzeit 10 Jahre, Tilgung 2 % p. a.
- Zinskosten über 10 Jahre: rund 36.000 Euro
Hätten Sie denselben Betrag zu Marktkonditionen finanziert (3,8 % effektiv), lägen die Zinskosten über 10 Jahre bei rund 136.000 Euro.
Differenz: rund 100.000 Euro Zinsersparnis über die zehn Jahre Zinsbindung – allein auf den Förderkredit-Anteil. Bei einem Einfamilienhaus mit 100.000 Euro Kredit liegt die Ersparnis entsprechend bei rund 25.000 Euro.
Das ist nicht nur eine Rechenposition – es ist oft der Unterschied zwischen "Projekt rechnet sich nicht" und "Projekt rechnet sich klar". Gerade bei Vermieterprojekten mit ambitionierten Mietzinsen, bei denen die Kapitaldienstfähigkeit auf der Kippe steht.
Wer überhaupt antragsberechtigt ist – die Voraussetzungen
Das Programm hat fünf harte Bedingungen. Wer auch nur eine verletzt, bekommt nicht weniger Förderung – sondern gar keine.
Erstens muss der Effizienzhaus-55-Standard nachgewiesen werden. Das Gebäude darf maximal 55 % der Energie eines Referenzgebäudes nach GEG verbrauchen. Konkret heisst das hochwertige Dämmung, Dreifachverglasung, luftdichte Gebäudehülle, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, effiziente Gebäudetechnik. Den Nachweis erbringt ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste der dena, dessen Beauftragung Pflicht ist. Honorarrahmen typischerweise 3.000 bis 5.000 Euro – planen Sie das fest ein.
Zweitens muss die Wärmeversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Gas- und Ölheizungen sind ausgeschlossen, auch als Hybridlösung mit zum Beispiel Solar. Zulässig sind Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser), Anschluss an Wärmenetze mit erneuerbarer Quelle, Solarthermie, Biomasse (Pellets, Hackschnitzel) – auch Kombinationen. In der Praxis entscheiden sich über 90 % der Bauherren für Wärmepumpen: ausgereifte Technik, niedrige Betriebskosten, standardisierte Installation.
Drittens muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Das ist der zentrale Filter. Ein bloss eingereichter Bauantrag reicht nicht – die Genehmigung muss vorliegen. Das Programm zielt explizit auf den sogenannten Bauüberhang: Tausende genehmigte Projekte, die aus Finanzierungsgründen brach lagen. Wer noch in der Planung steckt, hat für dieses Programm Pech.
Viertens: kein Baubeginn vor Antragstellung. Der Antrag muss vor dem ersten Spatenstich, vor jedem Liefervertrag, vor jedem Bauvertrag bei der KfW eingegangen sein. Massgebend ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW – nicht beim Finanzierungspartner. Wer im November 2025 schon mit dem Bau begonnen hat, geht leer aus. Die Regel ist absolut – Ausnahmen gibt es nicht.
Fünftens läuft der Antrag über die Hausbank. Direktantrag bei der KfW ist nicht möglich. Die finanzierende Bank stellt den Antrag, die KfW prüft und sagt zu (oder ab). Erst nach Zusage dürfen Verträge geschlossen werden. Übliche Bearbeitungsdauer: zwei bis vier Wochen, je nach Antragsaufkommen und Bank.
Programm 298 – worauf Vermieter besonders achten müssen
Für Vermieter ist nicht das Programm 297 (Eigennutzung), sondern das Programm 298 (Vermietung) das richtige. Inhaltlich nahezu identisch, aber mit einem wichtigen Unterschied: Bei vermieteten Objekten gelten zusätzliche Anforderungen an die Beihilfefähigkeit, weil EU-Beihilferecht greift. Konkret heisst das:
Die Wohnungen müssen für mindestens 15 Jahre zur Vermietung bestimmt sein. Bei Verkauf innerhalb dieser Frist gelten Auflagen, die mit dem Finanzierungspartner geklärt werden müssen. Die Förderung wird in der Regel auf die Höchstgrenzen nach EU-Beihilferecht (De-minimis-Regelung) angerechnet.
Wer als Vermieter mehrere Projekte parallel im Förderbestand hat, sollte die Beihilfeobergrenzen aktiv im Blick behalten – das ist eine typische Stelle, an der scheinbar einfache Projekte komplizierter werden, als sie aussehen.
Wie aktuell ist das Budget?
Ende Januar 2026 waren laut Bundesbauministerium etwa 4.000 Anträge für 15.800 Wohneinheiten eingegangen – noch rund 650 Millionen Euro vom 800-Millionen-Topf verfügbar. Bis Ende Februar 2026 wurde nach KfW-Angaben der Bau von rund 17.000 Wohneinheiten gefördert.
Das heisst: Anders als 2022 ist der Topf nicht in den ersten Wochen leergelaufen. Die Förderung wurde verhalten in Anspruch genommen, sodass mit Stand Mai 2026 noch substanzielle Mittel verfügbar sind. Die Knappheit liegt aktuell eher auf der Zeitachse als auf dem Volumen.
Praktische Konsequenz: Wer jetzt mit baufertiger Genehmigung handelt, hat sehr gute Chancen, eine Zusage zu bekommen. Wer sich aber noch in der Planungsphase befindet, sollte realistisch sein – bis zur Baugenehmigung vergehen typischerweise 6 bis 12 Monate, und die Programmfrist ist der 30. Juni 2026.
Der zeitliche Ablauf bis zur Auszahlung
Der Antragsprozess ist strukturiert, aber zeitkritisch. Realistischer Zeitplan ab heute:
Zuerst den Energieeffizienz-Experten beauftragen. Wartezeit derzeit zwei bis vier Wochen. Eine Liste qualifizierter Sachverständiger gibt es bei der Deutschen Energie-Agentur (dena, energie-effizienz-experten.de). Der Experte prüft das Projekt auf EH-55-Tauglichkeit und stellt die nötigen Bestätigungen aus.
Parallel den Finanzierungspartner kontaktieren. Nicht jede Bank bearbeitet KfW-Anträge mit gleicher Routine. Spezialisierte Vermittler wie Interhyp, Dr. Klein oder Baufi24 haben oft kürzere Bearbeitungszeiten und bessere Konditionen für die Restfinanzierung. Unterlagen vorbereiten: Baugenehmigung, Baubeschreibung, Kostenaufstellung, Bestätigung des Energieeffizienz-Experten.
Dann den Antrag stellen – über die Bank an die KfW. Bearbeitungszeit bei der KfW derzeit ein bis drei Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen kurz vor Programmende könnte es länger dauern. Auf die Zusage warten – nicht vorher Verträge schliessen.
Nach Zusage folgen Verträge, Baubeginn und Kreditabruf. Die Kredit-Abruffrist beträgt zwölf Monate, verlängerbar auf 24. Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt in Tranchen.
Realistisch sollten Sie zwischen Antragstellung und Baubeginn vier bis sechs Wochen einkalkulieren.
Die typischen Stolperfallen
Ein paar Fehler, die jedes Quartal zu Ablehnungen führen.
Bau vor Zusage begonnen ist der häufigste Ablehnungsgrund. Die Versuchung ist gross, schon mal mit den Erdarbeiten zu starten, weil die Bagger gebucht sind. Das kostet die Förderung. Massgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW – auch ein Liefervertrag oder Bauvertrag zählt als Vorhabensbeginn.
Hybrid-Heizung mit Gasanteil eingeplant: Manche Installateure empfehlen aus Gewohnheit eine Wärmepumpe mit Gas-Spitzenlast. Disqualifiziert das Projekt. 100 % erneuerbar bedeutet wirklich 100 %. Das muss im Bauvertrag und in der Anlagenkonfiguration eindeutig dokumentiert sein.
EH-55-Standard knapp verfehlt: Der Energieeffizienz-Experte rechnet zu optimistisch, beim Bau wird gespart, am Ende erreicht das Gebäude nur EH-60. Folge: Die Förderung muss zurückgezahlt werden, zu marktüblichen Zinsen. Sicherheitspuffer einplanen ist hier keine Vorsicht, sondern Pflicht. Wer Effizienzhaus 50 plant, erreicht in der Regel auch 55 – wer 55 plant, landet manchmal bei 58.
Baugenehmigung mit unerfüllten Auflagen: Die Genehmigung ist da, aber an Auflagen gebunden, die noch nicht erfüllt sind. Für KfW gilt eine solche Genehmigung nicht automatisch als "gültig". Vor Antragstellung beim Bauamt klären, ob die Genehmigung uneingeschränkt vorliegt.
Unvollständige Unterlagen: Jeder fehlende Nachweis verzögert um Wochen. Vor der Einreichung Checkliste durchgehen: Baugenehmigung, Baubeschreibung, Kostenaufstellung, EH-55-Bestätigung, Heizungsnachweis, Antragsformular vollständig ausgefüllt.
Kombination mit anderen Förderungen
Die EH-55-Förderung steht nicht isoliert. Sinnvolle Kombinationen:
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) für die Grundstücksfinanzierung. Der KFN-Kredit deckt nur das Gebäude, nicht den Boden. Bei Käufern mit Grundstückskauf läuft die Grundstücksfinanzierung über das Programm 124 – ebenfalls zinsgünstig. Beide Programme sind kombinierbar.
Bundesländer- und Kommunalprogramme: Bayern (10.000-Häuser-Programm), Nordrhein-Westfalen (progres.nrw), Baden-Württemberg (L-Bank), die NRW.Bank, die LfA – jedes Bundesland hat eigene Förderwege. Konditionen variieren stark, die Zusatzbeträge liegen typischerweise bei 5.000 bis 20.000 Euro. Mit KfW-Förderung meist kombinierbar, solange die Gesamtförderung die Baukosten nicht übersteigt. Beratung über die jeweilige Landesförderbank oder kommunale Wohnungsberatung.
Steuerliche Abschreibung (AfA): Keine direkte Förderung, aber bei vermieteten Neubauten ein bedeutender Faktor. 3 % Sonder-AfA für die ersten vier Jahre nach Anschaffung (§ 7b EStG, soweit zeitlich anwendbar), danach reguläre lineare AfA. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 1 Mio. Euro Gebäudewert sind das in den ersten Jahren 30.000 Euro Sonder-AfA jährlich – bei 42 % Spitzensteuersatz rund 12.600 Euro Steuerersparnis pro Jahr.
Wichtige Einschränkung: Die BAFA-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen sind im Neubau nicht zusätzlich beantragbar – die Heizungsförderung gilt nur für Bestandsgebäude.
Lohnt sich Effizienzhaus 55 ohne Förderung?
Die Mehrkosten für den EH-55-Standard gegenüber dem gesetzlichen GEG-Mindestniveau (das mittlerweile selbst sehr anspruchsvoll ist) liegen bei rund 5 bis 8 % der Gesamtbaukosten – bei 400.000 Euro Baukosten also 20.000 bis 32.000 Euro Mehrinvestition.
Im Gegenzug sinkt der Energieverbrauch um 30 bis 40 % gegenüber dem Mindeststandard. Bei aktuellen Energiepreisen und einer 30-jährigen Nutzungsdauer summieren sich die Einsparungen auf 40.000 bis 60.000 Euro – ohne Energiepreissteigerungen, die diesen Wert deutlich erhöhen würden.
Mit der aktuellen Förderung (rund 25.000 Euro Zinsersparnis pro Wohneinheit) amortisieren sich die Mehrkosten innerhalb von fünf bis zehn Jahren. Ohne Förderung dauert es 15 bis 20 Jahre. Die Förderung ist also weniger ein "Gewinn" als eine Beschleunigung der ohnehin sinnvollen Investition.
Für Vermieter kommt hinzu: Eine bessere Energieklasse erhöht die Mietattraktivität, reduziert die Nebenkostenbelastung der Mieter, und verbessert mittelfristig den Wiederverkaufswert. Die regulatorische Richtung – EU-Gebäuderichtlinie, GEG-Verschärfungen, ESG-Bankrichtlinien – geht alle in dieselbe Richtung: energetisch schlechte Bestandsobjekte werden im Wert sinken.
Was Sie jetzt – im Mai 2026 – konkret tun können
Bei knapp sechs Wochen verbleibender Programmlaufzeit ist das Zeitfenster überschaubar.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Projekt überhaupt in das Zeitfenster bis 30. Juni 2026 passt. Sie brauchen eine gültige Baugenehmigung (kein laufender Antrag), und der Antrag muss vor Baubeginn über Ihre Bank bei der KfW eingegangen sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Energieeffizienz-Experte beauftragen, Finanzierungspartner kontaktieren, Unterlagen zusammenstellen. Antragstellung sollte in den nächsten Wochen erfolgen, nicht erst Mitte Juni.
Wenn Ihr Projekt noch keine Baugenehmigung hat: Das EH-55-Programm wird wahrscheinlich nicht mehr greifen. Schauen Sie auf das normale Klimafreundlicher-Neubau-Programm ohne Befristung – ab 0,60 % bei EH 40 mit QNG, höhere Beträge möglich, ohne Windhundrisiko.
Eine Verlängerung des EH-55-Programms über den 30. Juni 2026 hinaus ist offen, aber nicht bestätigt. Bauministerin und Koalition diskutieren laufend über zusätzliche Mittel – aber darauf zu spekulieren wäre fahrlässig.
Fazit
Die KfW-Förderung Effizienzhaus 55 ist eine der wenigen Gelegenheiten der vergangenen Jahre, bei der ein bewusster Zeitvorteil tatsächlich finanzielle Wirkung hat. Mit 1,00 % effektivem Zinssatz gegen Marktkonditionen um die 4 % bekommen Vermieter einen Zinsvorteil, der je nach Projektgrösse zwischen 25.000 und 100.000 Euro über die Zinsbindung beträgt.
Die wichtigste Botschaft im Mai 2026: Der Topf ist noch nicht leer, aber die Frist 30. Juni 2026 ist nah. Wer jetzt eine baureife Genehmigung hat und sich noch nicht entschieden hat, sollte die Entscheidung in den kommenden Wochen treffen – nicht erst Mitte Juni, wenn die Antragsfristen knapp werden.
Für Vermieter mit konkreten Bauprojekten ist es eine der wertvolleren Förderungen, die Deutschland in der aktuellen Bauphase zu bieten hat. Wer sie nicht nutzt, obwohl er die Voraussetzungen erfüllt, lässt rechnerisch fünfstellige Beträge liegen.
Rechtlicher Hinweis: Die dargestellten Informationen zur KfW-Förderung basieren auf dem Programmstand vom Mai 2026 und stellen keine Finanzierungsberatung dar. Förderbedingungen, Zinssätze und Budgets können sich kurzfristig ändern; die Verfügbarkeit von Mitteln ist nicht garantiert. Massgebend sind die jeweils aktuellen Merkblätter der KfW. Konsultieren Sie einen Finanzierungsberater für Ihre individuelle Situation.