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Am 16. Dezember 2025 ist eine kleine Sensation gestartet: Die KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 ist zurück. Nach drei Jahren Pause können Bauherren wieder zinsgünstige Kredite bis 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Der Zinssatz startet bei sensationellen 1,94% für 10 Jahre Laufzeit. Das sind etwa 2 Prozentpunkte unter dem Marktniveau. Der Haken: Nur 800 Millionen Euro stehen zur Verfügung, das Windhundprinzip gilt. Wer jetzt nicht schnell ist, geht leer aus. Für wen sich die Förderung lohnt und wie Sie sie optimal nutzen.
Das Programm im Überblick: Die Eckdaten
Die KfW hat am 16. Dezember 2025 die befristete Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard gestartet. Das Programm ist in die bestehenden Programme "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297/298) und "Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude" (299) integriert.
Die Konditionen im Detail:
- Zinssatz ab 1,94% effektiv (10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung)
- Zinssatz 2,84% effektiv (35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung)
- Maximaler Kreditbetrag: 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Gesamtes Fördervolumen: 800 Millionen Euro
- Vergabe nach Windhundprinzip – wer zuerst kommt, erhält Förderung
- Programmlaufzeit: Befristet, endet wenn Budget aufgebraucht
Diese Zinssätze liegen deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen. Normale Baudarlehen kosten derzeit 3,5-4,5%. Der Zinsvorteil beträgt somit 1,5-2,5 Prozentpunkte. Über die Laufzeit summiert sich das auf erhebliche Beträge.
Der Zinsvorteil in Euro: Was Sie konkret sparen
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension der Ersparnis. Sie bauen ein Einfamilienhaus, das als Effizienzhaus 55 förderfähig ist. Sie beantragen den maximalen Kredit von 100.000 Euro.
Variante A: KfW-Förderkredit
- Kreditsumme: 100.000 Euro
- Zinssatz: 1,94% effektiv
- Laufzeit: 10 Jahre
- Tilgung: 2% jährlich
- Monatliche Rate: ca. 328 Euro
- Zinskosten über 10 Jahre: ca. 9.700 Euro
Variante B: Normales Baudarlehen
- Kreditsumme: 100.000 Euro
- Zinssatz: 4% effektiv (Marktniveau)
- Laufzeit: 10 Jahre
- Tilgung: 2% jährlich
- Monatliche Rate: ca. 500 Euro
- Zinskosten über 10 Jahre: ca. 20.000 Euro
Die Ersparnis beträgt rund 10.300 Euro über 10 Jahre. Das sind knapp über 1.000 Euro pro Jahr oder etwa 86 Euro monatlich. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten vervierfacht sich diese Ersparnis auf über 40.000 Euro.
Diese Kalkulation berücksichtigt nur die direkten Zinskosten. Hinzu kommt die niedrigere monatliche Belastung, die mehr Spielraum für andere Investitionen oder Tilgung schafft. Der wirtschaftliche Vorteil ist erheblich.
Die Voraussetzungen: Was Sie erfüllen müssen
Die Förderung ist an strikte Bedingungen geknüpft. Nicht jeder Neubau qualifiziert sich. Die wichtigsten Anforderungen im Detail:
1. Effizienzhaus-55-Standard erfüllen
Das Gebäude darf maximal 55% der Energie eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbrauchen. Das bedeutet konkret:
- Sehr gute Dämmung aller Außenflächen
- Hochwertige Fenster mit Dreifachverglasung
- Luftdichte Gebäudehülle
- Wärmerückgewinnung bei Lüftungsanlagen
- Effiziente Gebäudetechnik
Ein Energieberater muss die Einhaltung bestätigen. Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht. Dessen Kosten liegen bei 3.000-5.000 Euro, sind aber gut investiert.
2. 100% Erneuerbare Energien für Wärmeerzeugung
Fossil betriebene Heizungen sind ausgeschlossen. Gas- und Ölheizungen disqualifizieren das Projekt, auch als Hybridlösungen. Zulässig sind:
- Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
- Fernwärme aus erneuerbaren Quellen
- Solarthermie
- Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- Kombinationen der oben genannten Systeme
In der Praxis setzen über 90% der Bauherren auf Wärmepumpen. Die Technik ist ausgereift, die Betriebskosten niedrig, die Installation standardisiert. Fernwärme ist nur verfügbar, wo Netze existieren. Biomasse ist aufwendig im Betrieb.
3. Gültige Baugenehmigung bei Antragstellung
Das ist die zentrale Hürde. Sie müssen bereits eine Baugenehmigung haben, wenn Sie den Förderantrag stellen. Ein bloßer Bauantrag reicht nicht. Die Genehmigung muss vorliegen.
Diese Bedingung zielt bewusst auf den "Bauüberhang" ab. Tausende Projekte sind genehmigt, aber nicht gestartet, weil die Finanzierung wackelt. Genau diese Projekte soll die Förderung aktivieren. Wer noch plant oder gerade erst beantragt, hat Pech.
4. Baubeginn erst ab 16. Dezember 2025
Mit dem Bau darf noch nicht begonnen worden sein. Der erste Spatenstich muss nach dem 16. Dezember 2025 erfolgen. Auch Lieferverträge und Kaufverträge dürfen vorher nicht geschlossen worden sein.
Das schließt alle aus, die bereits gebaut haben oder bauen. Auch wer im November 2025 begonnen hat, geht leer aus. Die Regel ist strikt, Ausnahmen gibt es nicht.
5. Antragstellung über Hausbank vor Baubeginn
Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre finanzierende Bank. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. Erst nach Zusage dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
Das bedeutet: Erst Antrag, dann Zusage, dann Verträge, dann Baubeginn. Wer die Reihenfolge nicht einhält, verliert die Förderung. Diese Prozedur dauert typischerweise 2-4 Wochen.
Für wen lohnt sich die Förderung?
Nicht für jeden Bauherrn ist die EH-55-Förderung optimal. Die Zielgruppen und ihre Vor- und Nachteile:
Perfekt geeignet: Genehmigtes Projekt, nicht gestartet
Sie haben bereits genehmigt, aber aus Finanzierungsgründen noch nicht begonnen? Sie sind die ideale Zielgruppe. Die Förderung kann den Unterschied machen zwischen Baustopp und Baubeginn.
Der Zinsvorteil verbessert Ihre Kalkulation um 10.000-40.000 Euro. Das sind oft 5-10% der Gesamtbaukosten. Projekt, die knapp unrentabel waren, werden durch die Förderung rentabel.
Handeln Sie schnell. Bei 800 Millionen Budget und 100.000 Euro pro Wohneinheit können maximal 8.000 Wohneinheiten gefördert werden. Bei Mehrfamilienhäusern entsprechend mehr Einheiten, aber weniger Projekte. Der Topf könnte in 3-6 Monaten leer sein.
Gut geeignet: Planung weit fortgeschritten
Ihr Projekt ist weit geplant, die Baugenehmigung steht kurz bevor oder ist bereits beantragt? Dann könnte die Förderung interessant sein, wenn Sie schnell sind.
Fragen Sie bei der Baubehörde nach, wann mit der Genehmigung zu rechnen ist. Wenn es nur noch Wochen sind, lohnt das Warten. Parallel bereiten Sie den Finanzierungsantrag vor, sodass Sie sofort nach Genehmigung beantragen können.
Das Risiko: Bis die Genehmigung da ist, könnte der Fördertopf leer sein. Wägen Sie ab, ob Sie das Risiko eingehen oder auf andere Finanzierungen setzen.
Bedingt geeignet: Planungsstart oder Grundstückskauf
Sie stehen ganz am Anfang, haben gerade ein Grundstück gekauft oder beginnen die Planung? Dann ist die EH-55-Förderung vermutlich zu spät.
Von Planungsbeginn bis Baugenehmigung vergehen typischerweise 6-12 Monate. Bis dahin ist der Fördertopf längst leer. Setzen Sie lieber auf andere Programme wie das normale "Klimafreundlicher Neubau"-Programm ohne EH-55-Stufe.
Das ist zwar weniger zinsgünstig (Zinsen etwa 0,5-1% höher), aber verfügbar und nicht befristet. Für langfristige Planung ist das die verlässlichere Option.
Die Antragstellung: So gehen Sie vor
Der Antragsprozess ist strukturiert, aber zeitkritisch. Folgen Sie diesen Schritten:
Schritt 1: Energieberater beauftragen (sofort)
Ohne Energieberater geht nichts. Er prüft, ob Ihr Projekt den EH-55-Standard erfüllt, erstellt die nötigen Nachweise, begleitet die Bauphase. Die Beauftragung sollte längst erfolgt sein, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Falls noch nicht geschehen: Sofort beauftragen. Die Wartezeiten bei guten Energieberatern betragen derzeit 2-4 Wochen. Jeder Tag zählt. Listen qualifizierter Berater finden Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Schritt 2: Finanzierungspartner kontaktieren (parallel)
Sprechen Sie Ihre Hausbank oder einen Baufinanzierungsvermittler an. Nicht jede Bank bearbeitet KfW-Kredite. Spezialisierte Vermittler wie Interhyp oder Dr. Klein haben bessere Konditionen und mehr Erfahrung.
Legen Sie alle Unterlagen vor: Baugenehmigung, Baubeschreibung, Kostenaufstellung, Energieberater-Nachweis. Je vollständiger, desto schneller die Bearbeitung. Unvollständige Anträge verzögern sich um Wochen.
Schritt 3: Antrag stellen (so schnell wie möglich)
Der Finanzierungspartner stellt den Antrag bei der KfW. Sie selbst können nicht direkt beantragen. Der Antrag umfasst:
- Kreditantrag mit allen Objektdaten
- Nachweis der Baugenehmigung
- Bestätigung des Energieberaters über EH-55-Standard
- Zusicherung über 100% erneuerbare Wärmeversorgung
- Bestätigung, dass Bau noch nicht begonnen hat
Die KfW prüft und erteilt (hoffentlich) eine Zusage. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 1-3 Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen kann es länger dauern.
Schritt 4: Kredit abrufen und bauen (nach Zusage)
Nach der Zusage haben Sie 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Eine Verlängerung auf 24 Monate ist möglich. Das Geld fließt nicht komplett, sondern nach Baufortschritt in Tranchen.
Jetzt dürfen Sie Verträge schließen und mit dem Bau beginnen. Die KfW zahlt die Kreditbeträge direkt an Ihre finanzierende Bank aus, diese leitet sie an Sie weiter. Sie zahlen nur die Zinsen an die KfW-Konditionen.
Stolperfallen vermeiden: Häufige Fehler
Die Förderung ist komplex, Fehler kosten die Zusage. Die häufigsten Probleme und wie Sie sie vermeiden:
Fehler 1: Zu spät beantragen
Der Topf ist begrenzt, das Windhundprinzip gilt. Wer nach 3 Monaten beantragt, könnte zu spät sein. Die alten EH-55-Programme waren 2022 innerhalb von Wochen ausgeschöpft.
Vermeidung: Sofort handeln. Nicht abwarten, nicht zögern. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beantragen Sie jetzt. Jeder Tag früher erhöht Ihre Chance.
Fehler 2: Bau bereits begonnen
Häufigster Ablehnungsgrund. Sie haben ungeduldig begonnen, bevor die Zusage da war. Oder Sie haben einen Liefervertrag für Baumaterial geschlossen. Oder den Bauvertrag unterschrieben.
Vermeidung: Nichts tun vor der Zusage. Kein Vertrag, kein Spatenstich, keine Bestellung. Die Versuchung ist groß, aber sie kostet Sie die Förderung. Warten Sie die schriftliche Zusage ab.
Fehler 3: EH-55-Standard nicht erreicht
Ihr Energieberater hat sich verrechnet oder zu optimistische Annahmen getroffen. Bei der Abnahme stellt sich heraus: Das Haus erfüllt nicht EH-55. Die Förderung muss zurückgezahlt werden, zu normalen Marktzinsen.
Vermeidung: Arbeiten Sie mit erfahrenen Energieberatern. Bauen Sie Sicherheitspuffer ein. Lieber EH-50 planen und EH-55 erreichen als EH-55 planen und EH-60 bauen. Die Mehrkosten für bessere Dämmung sind marginal.
Fehler 4: Fossile Heizung eingebaut
Sie haben eine Gasheizung installiert, weil der Installateur sie empfohlen hat. Oder eine Hybrid-Wärmepumpe mit Gas-Spitzenlast. Beides disqualifiziert Sie von der Förderung.
Vermeidung: Klären Sie von Anfang an mit allen Beteiligten: 100% erneuerbare Energie ist Pflicht. Dokumentieren Sie das im Bauvertrag. Kontrollieren Sie vor Installation, dass die richtige Heizung geliefert wird.
Fehler 5: Baugenehmigung fehlt oder ungültig
Sie haben zwar einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Genehmigung. Oder die Genehmigung ist abgelaufen. Oder sie wurde unter Auflagen erteilt, die noch nicht erfüllt sind.
Vermeidung: Prüfen Sie den Status Ihrer Baugenehmigung genau. Sie muss gültig und uneingeschränkt sein. Bei Unklarheiten fragen Sie bei der Baubehörde nach. Lieber eine dumme Frage als eine abgelehnte Förderung.
Kombination mit anderen Förderungen
Die EH-55-Förderung ist nicht exklusiv. Sie können sie mit anderen Programmen kombinieren und so die Förderung maximieren.
KfW-Programm 461: Wohngebäude – Kredit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet zusätzliche Kredite für erneuerbare Heizsysteme. Wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen, können Sie bis zu 60.000 Euro zusätzlichen Kredit erhalten.
Die Zinsen sind ebenfalls günstig (ca. 2-3%), aber nicht so niedrig wie beim EH-55-Programm. Die Kombination lohnt sich trotzdem, weil Sie mehr Fremdkapital erhalten und weniger Eigenkapital einsetzen müssen.
BAFA-Zuschüsse für Heizungen
Leider nicht kombinierbar mit der EH-55-Neubauförderung. BAFA-Zuschüsse gibt es nur für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten. Sie müssen sich entscheiden.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen. Bayern hat das 10.000-Häuser-Programm, NRW das progres.nrw, Baden-Württemberg verschiedene L-Bank-Programme.
Diese sind oft mit KfW-Förderungen kombinierbar. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland. Die Zusatzförderungen liegen typischerweise bei 5.000-20.000 Euro. Das lohnt den Aufwand.
Steuerliche Förderung über AfA
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien läuft parallel. Sie können 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzen. Das ist keine direkte Förderung, aber ein erheblicher Steuervorteil.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 1 Million Euro Gebäudewert sind das 20.000 Euro AfA jährlich. Bei 40% Grenzsteuersatz sparen Sie 8.000 Euro Steuern pro Jahr. Über 50 Jahre summiert sich das auf 400.000 Euro.
Kritik am Programm: Die Schattenseiten
Die Wiederbelebung der EH-55-Förderung ist nicht unumstritten. Kritiker führen mehrere Argumente an:
Klimapolitische Bedenken
Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) kritisiert das Programm scharf. Jutta Betz, Vorständin des DEN: "Hier werden weder Anreize zum klimafreundlichen Bauen gesetzt noch eine weitsichtige Fördersystematik zur Reduktion der CO2-Emissionen realisiert."
Der Vorwurf: EH-55 ist kein ambitionierter Standard mehr. Das GEG verlangt für Neubauten bereits EH-70 als Minimum. EH-55 ist nur geringfügig besser. Wer wirklich klimafreundlich bauen will, sollte EH-40 oder sogar Passivhaus-Standard anstreben.
Die Förderung belohnt also Mindestanforderungen statt Spitzenleistungen. Die 800 Millionen wären bei ambitionierteren Standards besser investiert. So die Kritik.
Strohfeuer statt nachhaltige Politik
Die Grünen sprechen von einem "Strohfeuer". Die Förderung ist zeitlich und finanziell stark begrenzt. Sie aktiviert vielleicht 8.000 Wohneinheiten, dann ist Schluss. Das löst die strukturellen Probleme des Wohnungsbaus nicht.
Sinnvoller wäre eine dauerhafte, verlässliche Förderung mit klarer Perspektive. Bauträger und Investoren brauchen Planungssicherheit über Jahre, nicht Schnellschüsse für Monate. Das Programm ist Symbolpolitik, keine Strategie.
Budget schnell erschöpft
800 Millionen Euro klingen viel, sind aber wenig. Bei 100.000 Euro pro Wohneinheit reicht das für 8.000 Einheiten. Deutschland braucht aber 400.000 neue Wohnungen pro Jahr. Die Förderung deckt also 2% des Bedarfs.
Erwartbar ist, dass der Topf in 3-6 Monaten leer ist. Dann sind wieder alle enttäuscht, die zu spät kamen. Statt vielen zu helfen, erzeugt man viel Frustration bei denen, die nicht zum Zug kommen.
Alternativen: Wenn Sie nicht zum Zug kommen
Was tun, wenn Sie die EH-55-Förderung nicht erhalten? Mehrere Alternativen bleiben:
Klimafreundlicher Neubau ohne EH-55-Stufe
Das normale KfW-Programm 297/298 läuft weiter. Es fördert EH-40-Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifikat. Die Zinsen sind höher als bei EH-55 (ca. 2,5-3,5%), aber immer noch günstiger als am freien Markt.
Der Vorteil: Keine Befristung, kein Windhundprinzip, mehr Planungssicherheit. Wenn Sie EH-40 erreichen können (was anspruchsvoller ist als EH-55), ist das eine solide Alternative.
Regionale Förderbanken
Die L-Bank in Baden-Württemberg, die NRW.Bank, die LfA in Bayern – alle Bundesländer haben Förderbanken mit eigenen Programmen. Die Konditionen sind oft vergleichbar mit KfW, manchmal sogar besser.
Der Nachteil: Die Programme sind komplizierter, weniger bekannt, mit mehr Auflagen verbunden. Aber wenn KfW nicht geht, sind sie eine ernsthafte Option.
Marktfinanzierung optimieren
Wenn keine Förderung verfügbar ist, optimieren Sie Ihre normale Baufinanzierung. Holen Sie Angebote von 5-10 Banken ein, vergleichen Sie intensiv, verhandeln Sie hart.
Unterschiede von 0,3-0,5% Zinsen zwischen Banken sind normal. Bei 400.000 Euro Kredit über 25 Jahre sind das 30.000-50.000 Euro Differenz. Das kompensiert teilweise die fehlende KfW-Förderung.
Strategische Überlegungen: Lohnt sich EH-55 überhaupt?
Unabhängig von der Förderung stellt sich die grundsätzliche Frage: Sollten Sie EH-55 bauen? Die energetische und wirtschaftliche Perspektive:
Die Mehrkosten
Ein EH-55-Haus kostet gegenüber einem gesetzlichen Mindeststandard etwa 5-10% mehr. Bei 400.000 Euro Baukosten sind das 20.000-40.000 Euro Mehrkosten.
Diese Mehrkosten entstehen durch:
- Bessere Dämmung (dickere Dämmschichten, höherwertige Materialien)
- Hochwertigere Fenster (Dreifachverglasung statt Zweifach)
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (oft nicht im Mindeststandard enthalten)
- Effizientere Heizung (bessere Wärmepumpe)
Die Frage: Amortisieren sich diese Mehrkosten über niedrigere Energiekosten und höhere Förderung?
Die Einsparungen
Ein EH-55-Haus verbraucht etwa 30-40% weniger Energie als ein Mindeststandard-Haus. Bei 15.000 kWh Jahresverbrauch (Mindeststandard) sind das 4.500-6.000 kWh Einsparung.
Bei 25 Cent/kWh Stromkosten (Wärmepumpe) entspricht das 1.125-1.500 Euro jährlicher Ersparnis. Über 30 Jahre summiert sich das auf 33.750-45.000 Euro, ohne Energiepreissteigerungen einzurechnen.
Rechnen Sie Energiepreissteigerungen von 3% pro Jahr ein, sind es 50.000-70.000 Euro Ersparnis über 30 Jahre. Die Mehrkosten von 20.000-40.000 Euro amortisieren sich also nach 15-20 Jahren.
Das Fazit
Ohne Förderung ist EH-55 langfristig wirtschaftlich, aber die Amortisation dauert lang. Mit der EH-55-Förderung verkürzt sich die Amortisation auf 5-10 Jahre. Die Förderung macht den Unterschied zwischen "lohnt sich knapp" und "lohnt sich klar".
Aus Klimaschutzperspektive ist EH-55 ohnehin richtig. Jede eingesparte kWh reduziert CO2-Emissionen. Wer die Förderung bekommt, sollte sie nutzen. Wer sie nicht bekommt, sollte trotzdem energieeffizient bauen – die Zukunft wird es danken.
Fazit: Schnell sein lohnt sich
Die KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 ist eine Chance für alle, die genehmigte Projekte in der Schublade haben. Der Zinsvorteil von über 10.000 Euro pro Wohneinheit kann den Unterschied machen zwischen gebautem und gestopptem Projekt.
Die Bedingungen sind strikt: Baugenehmigung muss vorliegen, Bau darf nicht begonnen haben, EH-55-Standard muss erreicht werden, 100% erneuerbare Wärme ist Pflicht. Wer diese Hürden nimmt, profitiert massiv.
Das Programm ist befristet und begrenzt. 800 Millionen Euro reichen für etwa 8.000 Wohneinheiten. Bei hoher Nachfrage ist der Topf in 3-6 Monaten leer. Das Windhundprinzip gilt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Die Empfehlung: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, handeln Sie sofort. Kontaktieren Sie noch heute Ihre Bank oder einen Finanzierungsvermittler. Bereiten Sie alle Unterlagen vor. Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich.
Die Förderung ist nicht perfekt, die Kritik teilweise berechtigt. Aber für individuelle Bauherren ist sie ein Geschenk. Nutzen Sie es, solange es noch da ist.
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Rechtlicher Hinweis: Die dargestellten Informationen zur KfW-Förderung basieren auf dem Programmstand vom 16. Dezember 2025 und stellen keine Finanzierungsberatung dar. Förderbedingungen können sich ändern, die Verfügbarkeit von Mitteln ist nicht garantiert. Die genannten Zinssätze sind Beispiele und können abweichen. Konsultieren Sie einen Finanzierungsberater für Ihre konkrete Situation.