Sonder-AfA prüfen – Steuervorteile für Immobilien

23. Juli 2025 info@smartlandlord.de 9 Min. Lesezeit

Der Sonder-AfA-Prüfer überprüft systematisch die Berechtigung für zusätzliche steuerliche Abschreibungen nach §7b EStG (Neubauten) oder §7i EStG (Denkmalschutz). Mit automatisierten Prüfungsroutinen und detaillierten Steuerberechnungen maximieren Sie Ihre steuerlichen Vorteile bei Immobilieninvestitionen.

Immobilieninvestition Steueroptimierung Rechtliches
Aktualisiert: 17.08.2025

Inhalt

Der Sonder-AfA-Prüfer überprüft systematisch, ob Ihre Immobilie für zusätzliche steuerliche Abschreibungen nach §7b EStG (Neubauten) oder §7i EStG (Denkmalschutz) qualifiziert ist. Mit automatisierten Prüfungsroutinen, detaillierten Steuerberechnungen und rechtlichen Informationen maximieren Sie Ihre steuerlichen Vorteile und optimieren die Rendite Ihrer Immobilieninvestition durch legale Steuergestaltung.

Sonder-AfA-Prüfer im Überblick

Der Sonder-AfA-Prüfer ist Ihr spezialisiertes Tool zur Identifikation und Berechnung zusätzlicher steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten, die über die reguläre lineare AfA hinausgehen. Diese Sonder-Abschreibungen können erhebliche Steuervorteile bieten und die Rentabilität Ihrer Immobilieninvestition deutlich verbessern. Das System prüft automatisch verschiedene Fördertatbestände und berechnet die möglichen Steuerersparnisse.

Die zentralen Funktionen umfassen die automatische Prüfung der Eignung für §7b EStG bei Neubauten und die systematische Bewertung für §7i EStG bei Denkmalschutz. Die Eingabe von Kaufpreis, Grundstücksanteil, Baujahr und Kaufdatum bildet die Berechnungsgrundlage. Das System berücksichtigt Denkmalstatus und KfW-Standards für umfassende Bewertungen. Die Berechnung der Abschreibungsraten und Laufzeiten erfolgt automatisch. Der steuerliche Vorteil wird konkret in Euro quantifiziert. Rechtliche Informationen zu gesetzlichen Voraussetzungen ergänzen die Analyse.

Sie gelangen über das "Immocheck" Dropdown zum "Sonder-AfA" Prüfer für umfassende Steueroptimierung. Der systematische Prüfungs-Workflow beginnt mit dem Zugriff über das "Immocheck" Dropdown zu "Sonder-AfA". Erfassen Sie Kaufpreis pro m², Grundstücksanteil und Baujahr der Immobilie. Geben Sie das exakte Kaufdatum für zeitliche Zuordnung ein. Bestätigen Sie den Denkmalschutzstatus falls vorhanden. Tragen Sie eventuelle KfW-Effizienzklassen ein. Klicken Sie auf "Prüfen" um die automatische Eignungsanalyse zu starten. Überprüfen Sie Abschreibungsraten, Laufzeiten und Steuervorteile. Studieren Sie die Modal-Informationen zu gesetzlichen Voraussetzungen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für finale Bestätigung und Umsetzung.

Die Sonder-AfA ermöglicht es, neben der regulären linearen AfA zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen. Diese Steuervorteile sollen bestimmte gesellschaftlich erwünschte Investitionen fördern und können die Steuerbelastung in den ersten Jahren nach dem Kauf erheblich reduzieren. Die Zielsetzung der Förderung umfasst die Wohnraumschaffung durch Förderung des Neubaus von Wohnimmobilien, den Denkmalschutz zur Erhaltung historischer Bausubstanz, die Energieeffizienz als Anreiz für klimafreundliches Bauen und die Wirtschaftsförderung zur Ankurbelung der Bautätigkeit.

§7b EStG - Förderung von Neubauten

Der §7b EStG fördert die Herstellung neuer Wohngebäude und wurde 2023 erweitert. Die gesetzlichen Grundlagen definieren klare Tatbestandsvoraussetzungen für die Förderung neuer Wohnimmobilien.

Voraussetzungen und Kriterien

Die zeitlichen Voraussetzungen erfordern Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2022. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss nach dem 31.12.2022 gestellt worden sein. Die Fertigstellung muss bis zum 31.12.2029 erfolgen, was der aktuellen Befristung entspricht. Ausschließlich neue, nicht bereits genutzte Immobilien qualifizieren sich für Erst- oder Zweitverwendung.

Die Objektkriterien umfassen Wohngebäude oder Wohnungseigentum als Gebäudeart. Die Nutzung muss zu Wohnzwecken vermietet oder zur Vermietung bestimmt sein. Die Anschaffungskosten dürfen die Höchstgrenze von 5.200 Euro pro m² Wohnfläche nicht überschreiten. Aktuelle Baustandards und Energieeffizienz müssen als Mindeststandards erfüllt werden.

Die Abschreibungsmodalitäten gewähren eine Sonder-AfA Rate von 5% des Gebäudewertes jährlich. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre, bestehend aus dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung plus 3 Folgejahre. Die maximale Abschreibung umfasst 20% des Gebäudewertes insgesamt. Diese ist zusätzlich zur regulären 3% AfA kombinierbar.

Ein praktisches Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Vorteile: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einem Grundstücksanteil von 80.000 € (20%) ergibt sich ein Gebäudewert von 320.000 €. Die Sonder-AfA beträgt in Jahr 1-4 jeweils 320.000 € × 5% = 16.000 € zusätzliche AfA pro Jahr. Die reguläre AfA beläuft sich auf 320.000 € × 3% = 9.600 € pro Jahr. Die Gesamt-AfA pro Jahr summiert sich auf 25.600 €, was 8% des Gebäudewertes entspricht. Bei einem Steuersatz von 42% ergibt sich eine zusätzliche Steuerersparnis von 16.000 € × 42% = 6.720 € pro Jahr.

Automatisierte Prüfungslogik

Die automatisierte Eignungsprüfung validiert systematisch alle relevanten Kriterien. Die Baujahr-Validierung prüft, ob es sich um einen Neubau ab 2023 handelt, was die Grundvoraussetzung für §7b Berechtigung darstellt. Bei Sanierung oder Modernisierung gilt die Berechtigung nur bei erstmaliger Nutzung nach Sanierung. Das Fertigstellungsdatum ist relevant für die Bemessungsgrundlage.

Die Kostengrenzen-Prüfung erfolgt automatisch gegen die Höchstgrenze von 5.200 €/m². Die Berechnung der spezifischen Kosten pro m² basiert auf der Wohnfläche. Bei Überschreitung erfolgt eine anteilige Kürzung der Sonder-AfA. Die Nutzungs-Validierung prüft die objektive Vermietungsabsicht. Bei Eigennutzung ist keine Sonder-AfA möglich. Nur der Wohnungsanteil ist Sonder-AfA berechtigt, Gewerbeanteile sind ausgeschlossen.

§7i EStG - Denkmalschutz-Förderung

Die Denkmalschutz-Abschreibung §7i EStG fördert die Erhaltung und sanfte Modernisierung denkmalgeschützter Immobilien. Diese Regelung schafft Anreize für die Erhaltung historischer Bausubstanz.

Die Denkmalschutz-Voraussetzungen erfordern die amtliche Denkmaleigenschaft durch Eintragung in die Denkmalliste der zuständigen Behörde. Das Objekt muss erhaltungswürdig und erhaltungsfähig sein, was durch ein Erhaltungsgebot bestätigt wird. Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich für die Abschreibungsberechtigung. Die Nutzungsart kann Wohnnutzung oder gemischte Nutzung umfassen.

Bundesländer-Unterschiede ergeben sich aus der Länderhoheit beim Denkmalschutz. Verschiedene Bewertungsmaßstäbe führen zu unterschiedlichen Kriterien. Untere Denkmalschutzbehörden fungieren als lokale Ansprechpartner.

Abschreibungsmodelle und Berechnung

Die §7i Abschreibung bietet verschiedene Optionen. Sanierungskosten können mit 8% über 12 Jahre abgeschrieben werden. Anschaffungskosten werden mit 7% über 12 Jahre für den Kauf denkmalgeschützter Objekte berücksichtigt. Erhaltungsaufwendungen ermöglichen 10% jährlich für laufende Erhaltungsmaßnahmen. Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen werden mit 8% über 12 Jahre abgeschrieben.

Ein Praxisbeispiel einer denkmalgeschützten Eigentumswohnung verdeutlicht die Vorteile: Bei einem Kaufpreis von 300.000 €, Sanierungskosten von 100.000 €, einem Grundstücksanteil von 60.000 € und einem Gebäudewert von 240.000 € ergeben sich folgende Abschreibungen: Die Kauf-AfA beträgt 240.000 € × 7% = 16.800 € pro Jahr über 12 Jahre. Die Sanierungs-AfA beläuft sich auf 100.000 € × 8% = 8.000 € pro Jahr über 12 Jahre. Die Gesamt Sonder-AfA summiert sich auf 24.800 € pro Jahr. Zusätzlich kommt die reguläre AfA von 240.000 € × 2,5% = 6.000 € pro Jahr. Die gesamte AfA beträgt somit 30.800 € pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 42% ergibt sich eine zusätzliche Steuerersparnis von 24.800 € × 42% = 10.416 € pro Jahr.

Ergebnisse und strategische Planung

Die Ergebnisdarstellung bietet eine umfassende Abschreibungsanalyse mit klaren Aussagen zur Berechtigung und den finanziellen Auswirkungen.

Steuerlicher Vorteil und Optimierung

Die Eignungsprüfung liefert einen klaren Berechtigung-Status mit Ja/Nein-Aussage für §7b oder §7i. Die rechtliche Grundlage verweist auf den anwendbaren Paragraphen. Bei fehlender Berechtigung werden Ausschlussgründe begründet. Alternative Optionen zeigen Hinweise auf andere Steueroptimierungen.

Die Abschreibungsparameter umfassen den jährlichen Sonder-AfA Satz, beispielsweise 5% oder 7%. Die Laufzeit gibt die Anzahl Jahre der Sonder-AfA Berechtigung an. Die Bemessungsgrundlage definiert den Gebäudewert für die Abschreibungsberechnung. Der maximale Abschreibungsbetrag zeigt die Gesamtsumme über alle Jahre.

Die Quantifizierung des steuerlichen Vorteils erfolgt anhand konkreter Beispielberechnungen. Bei §7b mit einem Gebäudewert von 200.000 € beträgt die Sonder-AfA pro Jahr 200.000 € × 5% = 10.000 € über eine Laufzeit von 4 Jahren. Die gesamte Sonder-AfA summiert sich auf 40.000 €. Die Steuerersparnis variiert je nach persönlichem Steuersatz: Bei 25% Steuersatz ergeben sich 2.500 € pro Jahr, bei 35% Steuersatz 3.500 € pro Jahr und beim Spitzensteuersatz von 42% sind es 4.200 € pro Jahr. Die Gesamtersparnis über 4 Jahre beträgt beim 42% Satz 16.800 €.

Kombinationseffekte maximieren die Steuervorteile durch parallele Anwendung von Sonder-AfA und regulärer AfA. Die kumulative Wirkung führt zu besonders hohen Abschreibungen in den ersten Jahren. Der Liquiditätseffekt ermöglicht erhebliche Steuerstundung in den Anfangsjahren. Zusätzliche Förderungen wie zinsgünstige KfW-Kredite, BAFA-Zuschüsse für Energieeffizienz und regionale Programme von Ländern und Kommunen können kombiniert werden.

Die strategische Steuerplanung optimiert durch geschicktes Timing. Der Kaufzeitpunkt am Jahresende maximiert die erste Jahres-AfA. Der optimale Sanierungszeitpunkt für §7i Maßnahmen sollte geplant werden. Die Liquiditätsplanung nutzt Steuerersparnisse für Reinvestitionen. Die Progressionswirkung wird durch Abschreibungen in Jahren hoher Einkommen optimal genutzt.

Die Portfolio-Betrachtung diversifiziert durch einen Mix aus verschiedenen Abschreibungsmodellen. Die zeitliche Staffelung verteilt Abschreibungen über mehrere Jahre. Das Risikomanagement setzt nicht alle Steuervorteile auf eine Karte. Bei der Investitionsentscheidung fungiert die Sonder-AfA als zusätzlicher Renditebaustein. Höhere Kaufpreise werden durch Steuervorteile rechtfertigbar. Die Finanzierung nutzt Steuerersparnisse für Tilgung oder Reinvestitionen. Das Abschreibungsende kann als optimaler Verkaufszeitpunkt in der Exit-Strategie dienen.

Rechtliche Compliance und Umsetzung

Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen präzise erfüllt und dokumentiert werden für die steuerliche Anerkennung.

Die §7b EStG Voraussetzungen umfassen zeitliche Anforderungen mit Anschaffung und Fertigstellung nach 31.12.2022. Die Objektanforderungen erfordern Neubau-Wohngebäude unter 5.200 €/m². Die Nutzungsvoraussetzungen verlangen Vermietung zu Wohnzwecken. Dokumentationspflichten definieren erforderliche Nachweise und Belege.

Die §7i EStG Bestimmungen erfordern den Denkmalschutz-Nachweis durch behördliche Bestätigungen. Art und Umfang förderfähiger Sanierungsmaßnahmen müssen definiert werden. Die Abgrenzung zu nicht förderfähigen Kosten bei Erhaltungsaufwendungen ist wichtig. Das Vermietungsgebot definiert Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung.

Dokumentation und häufige Fehler

Erforderliche Nachweise umfassen Bauantrag oder Bauanzeige als zeitlichen Nachweis für §7b Berechtigung. Die behördliche Denkmalbestätigung ist für §7i erforderlich. Kostenbelege müssen eine detaillierte Aufstellung aller Aufwendungen enthalten. Vermietungsnachweise belegen die Vermietungsabsicht oder -realität.

Die steuerliche Geltendmachung erfolgt in der Steuererklärung über Anlage V für Einkünfte aus Vermietung. Die Abschreibung erfolgt im Jahr der Zahlung. Die gleichmäßige Verteilung über den Sonder-AfA Zeitraum ist vorgegeben. Alle relevanten Unterlagen müssen aufbewahrt werden.

Häufige §7b Fallen umfassen die Eigennutzung, bei der keine Sonder-AfA möglich ist, auch nicht bei teilweiser Eigennutzung. Die Kostengrenze von 5.200 €/m² ist hart und nicht verhandelbar. Das Kaufdatum, nicht das Einzugsdatum, ist relevant. Nur Wohnimmobilien, keine Gewerbeimmobilien, sind berechtigt.

§7i Probleme entstehen beim fehlenden Denkmalschutz-Nachweis. Ohne behördliche Bestätigung gibt es keine Abschreibung. Oft ist eine aufwendige Sanierung Voraussetzung. Die langfristige Bindung an Denkmalschutz-Auflagen als Erhaltungspflicht muss beachtet werden. Hohe Sanierungskosten können Steuervorteile aufzehren und die Wirtschaftlichkeit gefährden.

Die professionelle Umsetzung erfordert Steuerberater-Konsultation für individuelle Prüfung, da jeder Fall einzigartig ist. Die aktuelle Rechtslage ändert sich häufig im Steuerrecht. Die professionelle Aufbereitung für das Finanzamt sichert die Dokumentation. Der Steuerberater haftet für ordnungsgemäße Beratung.

Die optimale Vorbereitung sammelt vollständige Unterlagen wie Kaufverträge, Baupläne und Genehmigungen. Zeitliche Nachweise dokumentieren präzise alle relevanten Daten. Die Kostenaufstellung schlüsselt detailliert nach Gewerken auf. Der frühzeitige Behördenkontakt stimmt mit relevanten Ämtern ab.

Der Sonder-AfA-Prüfer ist ein unverzichtbares Tool zur Maximierung Ihrer steuerlichen Vorteile bei Immobilieninvestitionen. Mit seiner systematischen Prüfung und detaillierten Berechnung hilft er Ihnen, erhebliche Steuereinsparungen zu realisieren und die Rentabilität Ihrer Investitionen zu optimieren.

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