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Die Steuerlast ist der größte Renditekiller bei Immobilieninvestments. Während unerfahrene Anleger 40-45% ihrer Mieteinnahmen an den Fiskus abführen, zahlen Profis oft unter 20%. Der Unterschied liegt nicht in illegalen Tricks, sondern in legaler, intelligenter Gestaltung. Der Immobilien-Steuerleitfaden 2026 zeigt die wirksamsten Strategien: von der klassischen Ehegattenschaukel über optimierte AfA-Nutzung bis zu innovativen GmbH-Strukturen. Steuern sparen ist kein Zufall, sondern Handwerk.
Die Ehegattenschaukel: Der Klassiker optimiert
Die Ehegattenschaukel ist die bekannteste Immobiliensteuer-Strategie und funktioniert 2026 weiterhin einwandfrei. Das Prinzip ist einfach: Durch geschickte Übertragungen zwischen Ehepartnern werden steuerliche Vorteile maximiert und Nachteile minimiert.
Phase 1: Erwerb durch den Ehepartner mit höherem Einkommen
Partner A verdient 120.000 Euro jährlich, Grenzsteuersatz 42%. Partner B verdient 30.000 Euro, Grenzsteuersatz 25%. Die Immobilie wird von Partner A gekauft und vermietet. In den ersten Jahren entstehen durch Abschreibung, Finanzierungskosten und anfängliche Reparaturen steuerliche Verluste.
Diese Verluste werden beim hohen Einkommen von Partner A verrechnet. Bei 20.000 Euro Verlust im ersten Jahr spart Partner A 8.400 Euro Steuern (42% von 20.000). Das ist der maximale Steuervorteil, den man aus den Anfangsverlusten herausholen kann. Würde Partner B die Immobilie kaufen, wären es nur 5.000 Euro Ersparnis.
Phase 2: Übertragung auf den Ehepartner mit niedrigerem Einkommen
Nach 5-10 Jahren ist die Immobilie entschuldet, wirft stabile Überschüsse ab, die großen Abschreibungseffekte sind aufgebraucht. Jetzt wird die Immobilie schenkungsweise auf Partner B übertragen. Die Schenkung zwischen Ehepartnern ist bis 500.000 Euro alle 10 Jahre steuerfrei.
Partner B versteuert nun die Mietüberschüsse mit seinem niedrigen Grenzsteuersatz von 25% statt 42%. Bei 15.000 Euro jährlichem Überschuss zahlt Partner B 3.750 Euro Steuern statt 6.300 Euro. Das sind 2.550 Euro Ersparnis pro Jahr. Über 20 Jahre summiert sich das auf über 50.000 Euro.
Die rechtlichen Grenzen
Die Ehegattenschaukel ist legal, aber der Fiskus schaut genau hin. Kritisch wird es, wenn die Übertragung zu offensichtlich nur steuerlich motiviert ist. Wichtige Punkte zur Absicherung:
Die Übertragung muss zivilrechtlich wirksam sein. Notarieller Vertrag, Grundbucheintragung, echte Eigentumsübertragung sind Pflicht. Ein bloßer Miteigentumsanteil reicht nicht, Partner B muss Alleineigentümer werden.
Es muss eine angemessene Zeitspanne zwischen Erwerb und Übertragung liegen. Weniger als 5 Jahre sind riskant, optimal sind 7-10 Jahre. Je länger der Abstand, desto sicherer ist die Gestaltung.
Die Vermietung muss tatsächlich durch Partner B fortgeführt werden. Er kassiert die Mieten, zahlt die Kosten, erstellt die Steuererklärung. Eine Scheinkonstruktion, bei der Partner A weiter faktisch vermietet, wird vom Finanzamt durchschaut.
AfA-Optimierung: Abschreibung maximieren
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist das wichtigste steuerliche Instrument für Vermieter. Bei geschickter Gestaltung lassen sich die Abschreibungsbeträge deutlich erhöhen.
Kaufpreisaufteilung strategisch gestalten
Der Kaufpreis wird aufgeteilt in Grundstück und Gebäude. Nur das Gebäude ist abschreibungsfähig, das Grundstück nicht. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche AfA. Die Finanzverwaltung akzeptiert verschiedene Aufteilungsmethoden.
Die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung gibt Orientierungswerte. In Großstädten liegt der Bodenrichtwert oft hoch, der Gebäudeanteil entsprechend niedrig. In ländlichen Regionen ist es umgekehrt. Aber diese Werte sind nicht bindend, es gibt Spielraum.
Ein Gutachten kann eine vom Standard abweichende Aufteilung begründen. Ist das Gebäude besonders hochwertig, kann der Gebäudeanteil höher angesetzt werden. Bei einem renovierten Altbau mit hochwertiger Ausstattung in mittelmäßiger Lage funktioniert das gut.
Auch die vertragliche Aufteilung im Kaufvertrag hat Gewicht. Wenn Verkäufer und Käufer sich auf eine bestimmte Aufteilung einigen und dies plausibel begründen, akzeptiert das Finanzamt diese häufig. Wichtig: Beide Parteien müssen die gleiche Aufteilung in ihren Steuererklärungen verwenden.
Komponenten-AfA nutzen
Seit 2006 können einzelne Gebäudeteile separat abgeschrieben werden, wenn sie unterschiedliche Nutzungsdauern haben. Das erhöht die Gesamtabschreibung erheblich.
Beispiel: Ein Wohngebäude wird für 500.000 Euro gekauft, Gebäudeanteil 400.000 Euro. Normale AfA: 8.000 Euro jährlich (2% von 400.000). Mit Komponenten-AfA wird aufgeteilt:
- Grundkonstruktion (Rohbau): 280.000 Euro, AfA 2% = 5.600 Euro
- Heizungsanlage: 40.000 Euro, Nutzungsdauer 15 Jahre = 2.667 Euro
- Elektroinstallation: 30.000 Euro, Nutzungsdauer 20 Jahre = 1.500 Euro
- Sanitäranlagen: 25.000 Euro, Nutzungsdauer 20 Jahre = 1.250 Euro
- Fenster: 25.000 Euro, Nutzungsdauer 25 Jahre = 1.000 Euro
Gesamte jährliche AfA: 12.017 Euro statt 8.000 Euro. Das sind 4.017 Euro mehr Abschreibung pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% bedeutet das 1.687 Euro weniger Steuern jährlich.
Die Komponenten-AfA erfordert ein detailliertes Gutachten. Ein Sachverständiger muss die einzelnen Komponenten bewerten und deren Nutzungsdauer festlegen. Die Kosten liegen bei 2.000-5.000 Euro, amortisieren sich aber schnell durch die Steuerersparnis.
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten ist entscheidend. Erhaltungsaufwand kann sofort als Werbungskosten abgesetzt werden. Herstellungskosten müssen über Jahrzehnte abgeschrieben werden.
Als Erhaltungsaufwand gelten Maßnahmen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Neue Tapeten, Malerarbeiten, Reparaturen. Als Herstellungskosten gelten Maßnahmen, die die Immobilie wesentlich verbessern oder erweitern. Anbau, Dachausbau, Einbau einer zweiten Küche.
Die Grauzone ist groß. Eine neue Heizung kann Erhaltungsaufwand sein, wenn sie die alte ersetzt. Oder Herstellungskosten, wenn sie das Gebäude deutlich aufwertet. Die Finanzverwaltung hat klare Kriterien, aber Spielraum bleibt.
Strategie für nach dem Kauf: Alle notwendigen Modernisierungen innerhalb der ersten 3 Jahre durchführen. Wenn die Kosten 15% der Anschaffungskosten nicht übersteigen, können sie als sofortiger Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Diese Regelung wurde 2024 eingeführt und gilt auch 2026 fort.
Die GmbH-Struktur: Für große Portfolios
Ab einem gewissen Vermögensumfang wird die Vermietung über eine GmbH steuerlich vorteilhaft. Die Schwelle liegt bei etwa 3-5 Immobilien oder einem Gesamtwert von 2-3 Millionen Euro. Darunter überwiegen die Nachteile.
Vorteile der Immobilien-GmbH
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%, plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer insgesamt etwa 30%. Das ist deutlich niedriger als der Spitzensteuersatz von 42-45% für Privatpersonen. Allerdings kommt die Ausschüttungsbesteuerung hinzu.
Die echte Stärke liegt im Vermögensaufbau ohne Entnahme. Wenn die Mietüberschüsse in der GmbH bleiben und reinvestiert werden, fallen nur 30% Steuern an. Bei Privatpersonen wären es bis 45%. Über Jahrzehnte ergibt das einen enormen Zinseszinseffekt.
Auch die Haftungsbeschränkung ist wertvoll. Bei größeren Portfolios können einzelne Objekte die GmbH in Schwierigkeiten bringen. Ist die Vermietung in einer GmbH organisiert, haftet nur die GmbH, nicht das Privatvermögen. Das gibt Sicherheit bei riskanten Projekten.
Die Betriebsausgaben sind großzügiger. Ein Geschäftsführer-Gehalt ist absetzbar, ein Firmenwagen, Geschäftsreisen, repräsentative Bewirtungen. Diese Kosten mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Privat sind solche Ausgaben nicht oder nur begrenzt absetzbar.
Nachteile der Immobilien-GmbH
Die Gründungskosten sind erheblich. Notarkosten, Stammkapital (mindestens 25.000 Euro), Beratungskosten summieren sich schnell auf 5.000-10.000 Euro. Dazu kommen laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerberatung von 3.000-8.000 Euro jährlich.
Die Doppelbesteuerung ist das Hauptproblem. Gewinne werden erst in der GmbH mit 30% besteuert, dann bei Ausschüttung beim Gesellschafter mit 25% Abgeltungssteuer plus Soli. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 48%. Das ist höher als der persönliche Spitzensteuersatz.
Die Übertragung privater Immobilien in eine GmbH löst Grunderwerbsteuer aus. In NRW wären das 6,5% des Verkehrswerts. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro sind das 32.500 Euro. Diese Hürde macht die GmbH-Strukturierung für Bestandsimmobilien oft unattraktiv.
Der Verkauf von Immobilien aus der GmbH unterliegt voll der Besteuerung. Es gibt keine Spekulationsfrist wie bei Privatpersonen. Auch nach 20 Jahren Haltedauer werden Veräußerungsgewinne mit etwa 30% besteuert. Das macht Exit-Strategien teurer.
Wann lohnt sich die GmbH wirklich?
Die GmbH lohnt sich vor allem für professionelle Investoren mit großen Portfolios, die Erträge langfristig reinvestieren wollen. Wenn Sie jährlich 100.000 Euro Mietüberschuss erwirtschaften und diesen komplett reinvestieren, sparen Sie mit der GmbH etwa 15.000 Euro Steuern jährlich.
Auch für Projektentwickler ist die GmbH sinnvoll. Wer gewerblich kauft, saniert und verkauft, profitiert vom niedrigen Körperschaftsteuersatz und der klaren gewerblichen Struktur. Die Doppelbesteuerung spielt keine Rolle, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert werden.
Für normale Vermieter mit 1-3 Objekten lohnt sich die GmbH selten. Die Kosten und Komplexität überwiegen die Vorteile. Das Privatvermögen bleibt die bessere Wahl. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren ermöglicht steuerfreie Verkäufe, die AfA läuft normal, die Bürokratie ist minimal.
Verlustausgleich intelligent nutzen
Verluste aus Vermietung und Verpachtung können mit anderen Einkünften verrechnet werden. Diese Möglichkeit macht Immobilien in den ersten Jahren besonders attraktiv für Gutverdiener.
Anfangsverluste strategisch planen
In den ersten Jahren nach dem Kauf entstehen typischerweise Verluste. Hohe Finanzierungskosten, Kaufnebenkosten, erste Reparaturen, aber noch keine vollen Mieteinnahmen. Diese Verluste reduzieren das zu versteuernde Einkommen.
Ein Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung für 400.000 Euro mit 80% Finanzierung. Die Zinsen betragen 3,5%, also 11.200 Euro jährlich. Die AfA beträgt 8.000 Euro. Kleinere Reparaturen kosten 3.000 Euro. Die Mieteinnahmen liegen bei 18.000 Euro. Das ergibt einen Verlust von 4.200 Euro im ersten Jahr.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% sparen Sie durch diesen Verlust 1.764 Euro Steuern. Das verbessert Ihre Rendite erheblich. Die Immobilie wirft vielleicht nur 2% Mietrendite ab, aber mit der Steuerersparnis sind es real 2,5-3%.
Strategie: Größere Investitionen ins erste Jahr legen. Die neue Küche, die Badsanierung, die Heizungserneuerung gleich zu Beginn durchführen. So maximieren Sie den Verlust im ersten Jahr und holen die maximale Steuerersparnis heraus.
Progressionsvorbehalt bei Auslandseinkünften
Haben Sie Einkünfte aus dem Ausland, die in Deutschland steuerfrei sind, erhöhen diese trotzdem Ihren Steuersatz. Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Vermietungsverluste in Deutschland können diesen Effekt abmildern.
Ein Beispiel: Sie haben 60.000 Euro Gehalt in Deutschland und 40.000 Euro steuerfreie Auslandseinkünfte. Ohne Progressionsvorbehalt läge Ihr Steuersatz bei etwa 30%. Mit Progressionsvorbehalt steigt er auf etwa 38%.
Jetzt kaufen Sie eine Immobilie, die 15.000 Euro Verlust im ersten Jahr generiert. Ihr deutsches Einkommen sinkt von 60.000 auf 45.000 Euro. Der Steuersatz durch Progressionsvorbehalt sinkt von 38% auf 35%. Das sind erhebliche Ersparnisse.
Verlustvortrag bei negativen Einkünften
Können Verluste in einem Jahr nicht vollständig verrechnet werden, weil die anderen Einkünfte zu niedrig sind, werden sie vorgetragen. Sie können in den Folgejahren genutzt werden, sobald positive Einkünfte entstehen.
Das ist besonders relevant für Rentner oder Personen kurz vor dem Ruhestand. Sie kaufen eine Immobilie, solange sie noch arbeiten und Einkommen haben. Die Anfangsverluste mindern die Steuerlast. Dann gehen sie in Rente, das Einkommen sinkt, die Immobilie wirft Überschüsse ab.
Aber: Die alten Verlustvorträge aus der Erwerbsphase können nicht mehr genutzt werden, weil die Renteneinkünfte zu niedrig sind. Strategie: Die großen Investitionen in die letzten Arbeitsjahre legen, wenn das Einkommen noch hoch ist. In der Rente nur noch normale Instandhaltung, keine großen Modernisierungen.
Denkmalschutz: Die Königsklasse der Abschreibung
Denkmalgeschützte Immobilien bieten die höchsten Steuervorteile, sind aber auch am anspruchsvollsten in der Bewirtschaftung. Die Sonderabschreibungen sind enorm, die Auflagen streng.
Die Sonderabschreibung im Detail
Bei denkmalgeschützten Immobilien können Sanierungskosten über 12 Jahre mit jeweils 9% abgeschrieben werden. Das sind insgesamt 108% – mehr als die tatsächlichen Kosten. Der Rest des Gebäudes wird normal mit 2% abgeschrieben.
Ein Rechenbeispiel: Sie kaufen ein denkmalgeschütztes Stadthaus für 600.000 Euro. Der Gebäudeanteil beträgt 450.000 Euro. Sie investieren 300.000 Euro in die denkmalgerechte Sanierung.
Normale AfA auf Gebäude: 9.000 Euro jährlich (2% von 450.000) Sonderabschreibung auf Sanierung: 27.000 Euro jährlich (9% von 300.000) für 12 Jahre Gesamte Abschreibung: 36.000 Euro jährlich
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% sparen Sie 15.120 Euro Steuern pro Jahr über 12 Jahre. Das sind insgesamt 181.440 Euro Steuerersparnis. Die macht die höheren Sanierungskosten mehr als wett.
Voraussetzungen und Fallstricke
Die Sonderabschreibung gilt nur, wenn die Sanierung denkmalgerecht erfolgt. Das bedeutet: Abstimmung mit der Denkmalbehörde, Verwendung historischer Materialien, Erhalt der ursprünglichen Substanz. Eigenmächtige Modernisierungen gefährden den Status.
Die Sanierungskosten müssen bescheinigt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen stellt die Denkmalbehörde eine Bescheinigung aus, dass die Arbeiten denkmalgerecht waren. Ohne diese Bescheinigung keine Sonderabschreibung. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden.
Die Immobilie muss vermietet werden oder selbst genutzt sein. Bei Eigennutzung gibt es die Sonderabschreibung nur für die Sanierungskosten, nicht für die Anschaffungskosten. Bei Vermietung profitieren Sie voll. Daher ist Vermietung steuerlich vorteilhafter.
Die 10-Jahres-Frist gilt auch hier. Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf, sind Gewinne steuerpflichtig. Das gilt trotz der Sonderabschreibungen. Planen Sie also langfristiges Halten oder zahlen Sie Steuern beim Verkauf.
Grunderwerbsteuer sparen durch Share Deals
Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Kostenfaktoren beim Immobilienerwerb. In teuren Bundesländern sind es 6,5% des Kaufpreises. Bei einer Million Euro Kaufpreis sind das 65.000 Euro. Legale Umgehungsstrategien sind daher sehr wertvoll.
Das Share-Deal-Prinzip
Statt die Immobilie direkt zu kaufen, kaufen Sie Anteile an einer Gesellschaft, die die Immobilie hält. Solange weniger als 90% der Anteile übertragen werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das spart erhebliche Summen.
Beispiel: Eine GmbH hält eine Gewerbeimmobilie im Wert von 5 Millionen Euro. Sie kaufen 89,9% der GmbH-Anteile für 4,495 Millionen Euro. Die restlichen 10,1% bleiben beim Altgesellschafter. Es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Ersparnis: etwa 292.000 Euro.
Die Konstruktion muss mindestens 10 Jahre halten. Früher waren es 5 Jahre, seit 2026 sind es 10 Jahre. Erst danach können Sie die restlichen Anteile erwerben, ohne Grunderwerbsteuer auszulösen. Verkauft der Altgesellschafter vorher, wird die Steuer rückwirkend fällig.
Wann lohnt sich der Share Deal?
Share Deals sind komplex und teuer in der Strukturierung. Notarkosten, Beratungskosten, laufende Gesellschaftskosten summieren sich. Die Schwelle liegt bei etwa 2 Millionen Euro Kaufpreis. Darunter überwiegen die Transaktionskosten die Steuerersparnis.
Auch die Haftungsrisiken steigen. Sie übernehmen mit den Anteilen auch alle Altlasten der Gesellschaft. Eventuelle Verbindlichkeiten, Rechtsstreitigkeiten, Umweltschäden. Eine umfassende Due Diligence ist unverzichtbar. Die Kosten liegen bei 20.000-50.000 Euro.
Für große Gewerbeimmobilien, Portfolios oder institutionelle Investoren sind Share Deals Standard. Für Privatanleger mit kleineren Objekten sind sie überdimensioniert. Die normale Grunderwerbsteuer ist ärgerlich, aber einfacher zu handhaben als komplexe Gesellschaftsstrukturen.
Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG
Die Kombination aus GmbH und GmbH & Co. KG bietet maximale Flexibilität bei minimaler Steuerbelastung. Diese Struktur ist das Optimum für große Immobilienvermögen, aber auch die komplexeste Gestaltung.
Die Struktur im Detail
Die Immobilien werden von einer GmbH & Co. KG gehalten. Die Komplementär-GmbH führt die Geschäfte, haftet unbeschränkt, hält aber nur 1% der Anteile. Die Kommanditisten (Sie und eventuell weitere Familienmitglieder) halten 99% und haften beschränkt.
Der Vorteil: Die GmbH & Co. KG ist transparent, die Einkünfte werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet. Es gibt keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer bei reiner Vermietung, keine Doppelbesteuerung. Gleichzeitig profitieren Sie von der Haftungsbeschränkung.
Die Komplementär-GmbH erhält eine Geschäftsführervergütung von der KG. Diese ist bei der KG Betriebsausgabe, bei der GmbH Betriebseinnahme. Durch geschickte Gestaltung können Sie Ihre Einkünfte zwischen GmbH und KG verschieben und optimieren.
Steuerliche Vorteile nutzen
Bei der GmbH & Co. KG können Sie Familienangehörige als Kommanditisten aufnehmen. Ihre Kinder erhalten 10-20% Anteile, bekommen entsprechende Gewinnausschüttungen. Diese werden bei den Kindern mit deren niedrigem Steuersatz versteuert.
Das funktioniert, wenn die Kinder tatsächlich Mitunternehmer sind. Bei minderjährigen Kindern ist das schwierig, bei volljährigen aber problemlos. Ein 20-jähriger Student mit 10.000 Euro Einkünften aus der KG zahlt vielleicht 10% Steuern. Sie würden 42% zahlen.
Auch Verluste können strategisch genutzt werden. In den ersten Jahren, wenn die Immobilien noch Verluste generieren, werden diese den Gesellschaftern zugerechnet. Sie verrechnen sie mit Ihrem Arbeitseinkommen. Später, wenn Gewinne entstehen, haben Sie eventuell niedrigere Einkünfte und profitieren von niedrigeren Steuersätzen.
Die Übertragung von KG-Anteilen ist günstiger als die Übertragung von Immobilien. Grunderwerbsteuer fällt nicht an, nur Schenkungsteuer auf den Anteilswert. Durch geschickte Bewertungen und Freibeträge lässt sich hier viel gestalten.
Werbungskosten maximieren
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, sind als Werbungskosten absetzbar. Die Kunst liegt darin, möglichst viele Kosten zuordnen zu können und nichts zu übersehen.
Die wichtigsten Werbungskosten
Finanzierungskosten sind voll absetzbar. Nicht nur die Zinsen, auch Disagio, Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen. Bei einem Darlehen von 300.000 Euro mit 3,5% Zinsen sind das 10.500 Euro jährlich. Bei 42% Grenzsteuersatz sparen Sie 4.410 Euro Steuern.
Verwaltungskosten umfassen Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Kontoführung, Porto, Telefon. Auch anteilige Kosten des häuslichen Arbeitszimmers können geltend gemacht werden, wenn Sie die Vermietung von dort aus verwalten.
Instandhaltungskosten sind die größte Kategorie. Reparaturen, Wartungen, Schönheitsreparaturen, Modernisierungen (soweit Erhaltungsaufwand). Bei einer 100 qm Wohnung fallen schnell 2.000-5.000 Euro jährlich an. Das sind bei 42% Steuersatz 840-2.100 Euro Ersparnis.
Fahrtkosten zur Immobilie sind absetzbar. Für jede Fahrt können 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Bei 50 km Entfernung und 20 Fahrten im Jahr (Besichtigungen, Handwerkertermine, Kontrollen) sind das 600 Euro. Das erscheint wenig, summiert sich aber über die Jahre.
Oft übersehene Werbungskosten
Versicherungen werden häufig vergessen. Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Rechtsschutz, Mietausfallversicherung – alles absetzbar. Bei einer Wohnung summiert sich das auf 800-1.500 Euro jährlich.
Fortbildungskosten für Vermieter sind absetzbar. Seminare zum Mietrecht, Fachliteratur, Immobilienmessen. Wenn Sie als Vermieter auftreten und sich fortbilden, sind die Kosten Werbungskosten. Ein Wochenendseminar mit 500 Euro Teilnahmegebühr spart 210 Euro Steuern.
Auch Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgesetzt werden. Rauchmelder, Feuerlöscher, Werkzeuge bis 800 Euro Nettowert (seit 2024) sind sofort absetzbar statt über Jahre abzuschreiben.
Maklerkosten bei der Vermietung sind Werbungskosten. Nicht zu verwechseln mit Maklerkosten beim Kauf, die zu den Anschaffungskosten gehören. Die Provision von 2-3 Monatsmieten für die Vermittlung eines neuen Mieters ist voll und sofort absetzbar.
Photovoltaik: Steuerfreie Zusatzrendite
Photovoltaikanlagen auf vermieteten Immobilien waren früher steuerlich komplex. Seit 2023 sind kleinere Anlagen komplett steuerfrei, was die Rentabilität massiv erhöht.
Die Steuerbefreiung im Detail
Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind seit 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Alle Erträge aus dem Stromverkauf sind steuerfrei. Die Anschaffungskosten können trotzdem abgeschrieben werden (was aber bei Steuerfreiheit wenig bringt).
Auf einem Mehrfamilienhaus können problemlos 20-25 kWp installiert werden. Die Kosten liegen bei etwa 25.000-35.000 Euro. Die jährlichen Erträge bei 10-12 Cent Einspeisevergütung plus Eigenverbrauch liegen bei 2.500-3.500 Euro. Komplett steuerfrei.
Die Amortisation liegt bei 8-12 Jahren. Danach sind die nächsten 15-20 Jahre reiner Gewinn. Ohne Steuerbelastung erhöht sich die Rendite von etwa 4% auf 6-7%. Das macht Photovoltaik für Vermieter zu einem No-Brainer.
Kombination mit Mieterstrom
Noch attraktiver wird es mit Mieterstrommodellen. Sie verkaufen den erzeugten Strom direkt an Ihre Mieter zu einem Preis, der unter dem Netzbezugspreis liegt. Die Mieter sparen Stromkosten, Sie erzielen höhere Erlöse als bei reiner Einspeisung.
Technisch ist das seit 2023 stark vereinfacht. Digitale Messkonzepte, vereinfachte Abrechnung, keine Gewerbesteuerpflicht mehr. Die bürokratischen Hürden sind gefallen, das Modell funktioniert.
Ein Rechenbeispiel: Sie erzeugen 15.000 kWh jährlich. Davon verkaufen Sie 10.000 kWh an Mieter für 25 Cent/kWh (Netzbezug läge bei 35 Cent). Das sind 2.500 Euro Erlös. Die restlichen 5.000 kWh speisen Sie für 10 Cent ein (500 Euro). Gesamterlös: 3.000 Euro, komplett steuerfrei.
Sonderfall Ferienwohnung: Liebhaberei vermeiden
Ferienwohnungen sind steuerlich tückisch. Schnell wird die Vermietung als Liebhaberei eingestuft, dann sind Verluste nicht absetzbar. Die Gewinnerzielungsabsicht muss nachweisbar sein.
Die Ortsüblichkeitsprüfung
Das Finanzamt prüft, ob Ihre Ferienwohnung ähnlich vermietet wird wie vergleichbare Objekte am Markt. Liegt Ihre Vermietungsquote deutlich unter dem Durchschnitt, wird Liebhaberei unterstellt.
Konkret: Wenn vergleichbare Ferienwohnungen am Ort 200 Tage im Jahr vermietet werden, Ihre aber nur 100 Tage, ist das problematisch. Sie müssen nachweisen, dass Sie ernsthaft eine kommerzielle Vermietung betreiben.
Der Nachweis erfolgt durch Vermarktungsmaßnahmen. Inserate auf mehreren Plattformen (Airbnb, Booking, FeWo-direkt), professionelle Fotos, zeitnahe Beantwortung von Anfragen, marktgerechte Preise. Wenn Sie alles richtig machen und trotzdem nicht vermieten, liegt es am Markt, nicht an mangelnder Gewinnerzielungsabsicht.
Eigennutzung richtig behandeln
Nutzen Sie die Ferienwohnung auch selbst, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Nur der vermietete Teil ist steuerlich absetzbar. Die Aufteilung erfolgt nach Tagen.
Beispiel: Die Wohnung wird 150 Tage vermietet, 30 Tage nutzen Sie sie selbst, 185 Tage steht sie leer. Die Vermietungsquote beträgt 150/365 = 41%. Nur 41% aller Kosten sind Werbungskosten.
Bei den Mieteinnahmen von 12.000 Euro und Kosten von 15.000 Euro (AfA, Zinsen, Nebenkosten, Verwaltung) sind nur 6.150 Euro absetzbar. Das ergibt einen Verlust von -6.150 Euro, nicht -3.000 Euro wie bei voller Absetzbarkeit. Das kann über Jahre ausgeglichen werden, aber nur anteilig.
Strategie: Eigennutzung minimieren oder eliminieren. Wenn Sie die Wohnung wirklich als Investment sehen, nutzen Sie sie nicht selbst. Jeder Tag Eigennutzung reduziert die steuerliche Absetzbarkeit. Lieber eine andere Ferienwohnung mieten für Ihren Urlaub.
Vermögensverlagerung auf die nächste Generation
Die vorzeitige Übertragung von Immobilien auf Kinder kann erhebliche Steuervorteile bringen. Schenkungsteuerfreibeträge werden optimal genutzt, Mieteinnahmen werden beim niedrigeren Steuersatz der Kinder versteuert.
Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt
Sie übertragen die Immobilie auf Ihr Kind, behalten aber lebenslang den Nießbrauch. Das bedeutet: Sie kassieren weiterhin die Mieten, tragen die Kosten, versteuern die Einkünfte. Aber die Immobilie gehört schon dem Kind.
Der Vorteil liegt in der Schenkungsteuer. Der Wert der Immobilie wird um den kapitalisierten Nießbrauch gemindert. Bei einer 60-jährigen Person mit Nießbrauch an einer 500.000 Euro Immobilie beträgt der kapitalisierte Nießbrauch etwa 280.000 Euro. Geschenkt werden also nur 220.000 Euro.
Diese 220.000 Euro liegen unter dem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind alle 10 Jahre. Die Schenkung ist steuerfrei. Nach 10 Jahren können Sie den Nießbrauch aufgeben oder eine weitere Immobilie schenken. So lässt sich über Jahrzehnte ein Vermögen steuerfrei übertragen.
Vorweggenommene Erbfolge mit Rente
Eine Alternative ist die Schenkung gegen Leibrente. Sie übertragen die Immobilie auf Ihr Kind, erhalten dafür eine monatliche Rente. Diese Rente ist bei Ihnen nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig, beim Kind voll als Sonderausgabe absetzbar.
Beispiel: Sie schenken eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro gegen eine monatliche Rente von 2.000 Euro. Bei Ihnen sind nur etwa 30% (Ertragsanteil mit 65 Jahren) steuerpflichtig, also 600 Euro monatlich. Das sind 7.200 Euro jährlich, bei 30% Steuersatz 2.160 Euro Steuern.
Ihr Kind zahlt 24.000 Euro Rente jährlich, die als Sonderausgabe absetzbar sind. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart es 10.080 Euro Steuern. Familiär gesehen sparen Sie gemeinsam fast 8.000 Euro Steuern jährlich.
Steueroptimierte Exit-Strategien
Der Verkauf von Immobilien will genauso gut geplant sein wie der Kauf. Die 10-Jahres-Spekulationsfrist ist entscheidend, aber es gibt weitere Optimierungsmöglichkeiten.
Die 10-Jahres-Frist nutzen
Nach 10 Jahren Haltedauer sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Das ist einer der größten Steuervorteile im deutschen Recht. Eine Immobilie, für 400.000 Euro gekauft und nach 11 Jahren für 700.000 Euro verkauft, generiert 300.000 Euro steuerfreien Gewinn.
Wichtig: Die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag, nicht mit der Grundbucheintragung. Und sie endet mit dem Verkaufsvertrag, nicht mit der Übergabe. Planen Sie also genau, wann Sie kaufen und verkaufen.
Auch Modernisierungskosten verlängern nicht die Frist. Sie können die Immobilie 9 Jahre halten, dann für 100.000 Euro modernisieren und nach insgesamt 10 Jahren + 1 Tag verkaufen. Der gesamte Gewinn inklusive Wertsteigerung durch Modernisierung ist steuerfrei.
Verkauf aus der GmbH
Bei Immobilien in der GmbH gibt es keine Spekulationsfrist. Verkaufsgewinne werden voll besteuert, auch nach 20 Jahren. Hier ist strategische Planung gefragt.
Eine Möglichkeit: Die Immobilie vor dem Verkauf aus der GmbH ins Privatvermögen übertragen. Das löst Grunderwerbsteuer aus, aber nach 10 Jahren Privatbesitz ist der Verkauf steuerfrei. Bei großen Gewinnen kann sich das rechnen.
Alternativ: Die GmbH-Anteile verkaufen statt der Immobilie. Dann gilt § 8b KStG: 95% des Gewinns sind steuerfrei. Bei einem Verkaufsgewinn von 1 Million Euro werden nur 50.000 Euro besteuert (5% von 1 Mio). Mit 30% Körperschaftsteuer sind das 15.000 Euro statt 300.000 Euro.
Fazit: Steuern sparen ist Pflicht, nicht Kür
Die Steuerbelastung ist der größte Renditekiller bei Immobilieninvestments. Der Unterschied zwischen naiver und optimierter Steuerstrategie beträgt leicht 20-30% der Gesamtrendite. Über 30 Jahre summiert sich das auf sechsstellige Beträge.
Die gute Nachricht: Fast alle hier beschriebenen Strategien sind legal, erprobt und vom Finanzamt akzeptiert. Es geht nicht um Steuerhinterziehung oder aggressive Gestaltungen, sondern um intelligente Nutzung bestehender Regelungen.
Die schlechte Nachricht: Die Komplexität ist hoch. Wer alleine versucht, alle Optimierungen umzusetzen, macht Fehler. Die Investition in professionelle Steuerberatung zahlt sich zigfach aus. Ein guter Steuerberater mit Immobilienspezialisierung kostet 2.000-5.000 Euro jährlich, spart aber 10.000-30.000 Euro Steuern.
Beginnen Sie früh mit der Planung. Steueroptimierung funktioniert am besten vor dem Kauf, nicht nachträglich. Die Struktur (Privat, GmbH, GmbH & Co. KG), der Käufer (Sie, Ehepartner, Kind), die Finanzierung – all das hat steuerliche Auswirkungen, die sich nachträglich kaum korrigieren lassen.
Nutzen Sie 2026 als Jahr der Steueroptimierung. Prüfen Sie Ihre bestehenden Immobilien, planen Sie kommende Käufe strategisch, strukturieren Sie Ihr Portfolio um. Die Spielräume sind groß, die Gewinne erheblich. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Vermögen.
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Rechtlicher Hinweis: Die dargestellten Steuerstrategien basieren auf geltendem Recht (Stand Dezember 2025) und stellen keine Steuerberatung dar. Steuerrecht ist komplex und individuell. Die genannten Beispiele sind vereinfacht und können in Ihrer Situation anders ausfallen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre konkrete Situation. Dieser Leitfaden ersetzt keine professionelle Beratung.